All-Risk-Deckung
Eine All-Risk-Deckung ist eine besonders weitgehende Form der Versicherungsdeckung. Die versicherten Gefahren – besser gesagt: die daraus resultierenden Haftpflichtansprüche – sind bei einer All-Risk-Deckung nicht abschließend benannt. Diese Regelung ist für den Versicherten nur von Vorteil.
Versichert ist demnach alles, was nicht explizit ausgeschlossen wurde.
Meist basieren All-Risk-Deckungen auf "durchgeschriebenen" und einheitlichen Versicherungsbedingungen (Wording) und sind keine Kombination aus Besonderen- und Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB).
Im Gegensatz dazu wird bei herkömmlichen Versicherungslösungen ("Named-Perils-Deckungen") der Versicherungsumfang über die Beschreibung bestimmter Schäden und Gefahren sowie zusätzlich über Ausschlüsse definiert. Dies macht es für Laien schwer, den tatsächlichen Versicherungsumfang zu verstehen. Umso mehr, da sich der Versicherungsumfang aus den Besonderen Bedingungen in Verbindung mit den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen ergibt. Ausschlüsse sind also in zwei unterschiedlichen Bedingungswerken zu finden.
Verkürzt lässt sich der Versicherungsumfang bei herkömmlichen Verträgen wie folgt beschreiben:
Versichert ist nur, was in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich genannt und nicht über Ausschlüsse wieder eingeschränkt wurde.
Hinweis: Der so genannten «Offenen Deckung» liegt ein ähnliches Prinzip wie der All-Risk-Deckung zu Grunde, jedoch sind dabei nicht die Risiken und Gefahren (risks) ohne abschließende Aufzählung versichert, sondern die Tätigkeiten.
(siehe auch AHB und Offene Deckung)
Abstrakte Verweisung (BU-Versicherung)
AHB (Abkürzung)
Anzeigepflichten (vor Vertragsschluss)
Arbeitsunfähigkeit
AVB (Abkürzung)


