Berufsunfähigkeit
Die gesetzliche Mindestdefinition gemäß § 172 Abs. 2 VVG lautet:
«Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.»
Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen (kurz BU) definieren dies im Sinne des Kunden sogar noch etwas umfassender. Damit eine BU-Rente gezahlt wird, muss der Grad der Berufsunfähigkeit in den meisten Fällen bei mindestens 50% liegen und der Prognosezeitraum erfüllt sein.
(siehe auch Berufsunfähigkeitsgrad und Prognosezeitraum)
BBR (Abkürzung)
Berufshaftpflicht / Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflicht IT
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsgrad
Betriebshaftpflicht / Betriebshaftpflichtversicherung
Bruttobeitrag (BU-Versicherung)


