Berufsunfähigkeitsgrad
Der Grad der Berufsunfähigkeit definiert, in welchem Umfang Sie Ihre frühere Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Der Grad der Berufsunfähigkeit muss in den meisten Fällen mindestens 50 % betragen (siehe hierzu auch Häufige Fragen zur IT-BU Allgemein, Punkt 8), um im Sinne der Bedingungen als berufsunfähig zu gelten.
Ermittelt wird er, indem Sie von der Versicherung anhand eines Fragebogens aufgefordert werden, eine Liste Ihrer üblichen Tätigkeiten und deren Anteil an einem «normalen» Arbeitstag zu erstellen. Ihr Arzt prüft dann, welche dieser Tätigkeiten aufgrund Ihrer Beschwerden nicht mehr oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können. Die Ursache für die Beeinträchtigung, ob Unfall, Krankheit, Kräfteverfall/ Verschleiß, spielt dabei keine Rolle!
Der Berufsunfähigkeitsgrad muss bei Beantragung einer BU-Rente voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen, um Anspruch auf eine Zahlung zu haben (Prognosezeitraum). Im Rahmen einer späteren Nachprüfung kann der Versicherer kontrollieren, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind.
(siehe auch Berufsunfähigkeit, Prognosezeitraum, Nachprüfung)
BBR (Abkürzung)
Berufshaftpflicht / Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflicht IT
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsgrad
Betriebshaftpflicht / Betriebshaftpflichtversicherung
Bruttobeitrag (BU-Versicherung)


