Dienstvertrag
Der Dienstvertrag nach § 611 BGB ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den ein Vertragspartner zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird.
Der Gläubiger der Dienstleistung wird dabei als Dienstberechtigter, der Schuldner als Dienstverpflichteter bezeichnet. Der Dienstverpflichtete schuldet die Leistung - in Abgrenzung zum Werkvertrag jedoch nicht den Erfolg. Die Erfolgsverantwortung bleibt somit beim Auftraggeber (Dienstberechtigten).
Eine weitere Unterscheidung des Dienstvertrages zum Werkvertrag ist die Gestaltung als Dauerschuldverhältnis. Die Beendigung des Dienstvertrags ist durch Kündigung möglich.
Neben dem Werkvertrag ist der Dienstvertrag der häufigste Vertragstyp bei der Beauftragung eines Freiberuflers.
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(siehe auch Werkvertrag)
D&O Versicherung / Directors and Officers Versicherung
Dauerschuldverhältnis
Deckung
Deckungssumme
Deliktische Haftung (Verschuldenshaftung)
Dienstvertrag
Dread-Disease-Versicherung kurz DD


