Eigenschaden-Versicherung / Eigenschaden-Deckung
Generell versichert eine Haftpflichtversicherung nur die Schädigung eines Dritten. Hierzu ein beispielhafter Auszug aus den Versicherungsbedingungen:
Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz für versicherte Tätigkeiten, wenn sie von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für Vermögensschäden verantwortlich gemacht werden.
Daher sind Schäden, die Sie selbst erleiden - sogenannte Eigenschäden - ausgeschlossen. Mit einer Eigenschadenversicherung können jedoch bestimmte Eigenschäden zur Reduzierung des unternehmerischen Risikos in den Versicherungsschutz einbezogen werden.
Beispiele für versicherbare Eigenschäden
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Vergebliche Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis
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Finanzielle Schäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug Ihrer festen und freien Mitarbeiter während einer dienstlichen Tätigkeit – auch Vertrauensschadenversicherung genannt.
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Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Angriffe von Hackern
Über die von exali angebotenen Berufshaftpflichtversicherungen sind bestimmte Eigenschäden mitversichert oder können optional eingeschlossen werden.
Weiterführende Informationen:
(siehe auch Eigenschaden bei Rücktritt des Auftraggebers)
Eigenschaden bei Rücktritt des Auftraggebers (RPC-Baustein)
Eigenschaden-Versicherung / Eigenschaden-Deckung
Erfüllungsschaden / Erfüllungsfolgeschaden
Erwerbsminderungsrente (gesetzliche)
Erwerbsunfähigkeit
Experimentier- und Erprobungsklausel