Das exali Glossar für Versicherungsbegriffe

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Erwerbsminderungsrente (gesetzliche)

Am  01. Januar 2001 trat eine der letzten größeren Rentenreformen in Kraft. Dabei wurden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten für alle am 01. Januar 2001 unter 40-Jährigen gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat nur derjenige, der außer seinem früheren Beruf auch keine andere Tätigkeit in einem festgesetzten Umfang mehr ausüben kann. Dabei gilt:
1. Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
2. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt.

Wichtig: Bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit spielen der erlernte Beruf und das bisherige Erwerbseinkommen keine Rolle! Der Antragsteller kann auf jede gesundheitlich ausführbare Tätigkeit verwiesen werden. Der Ingenieur, der keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommt, weil er noch als Museumswächter mehr als 6 Stunden täglich arbeiten könnte, ist nicht nur denkbar, sondern Realität.

Dabei ist auch erstaunlich, welche Leidensfähigkeit die Amtsärzte den Antragstellern im Rahmen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen zutrauen. Hier finden Sie ein Beispiel für eine Ablehnung. Vermutlich hätte schon jede einzelne Diagnose für sich zur Zahlung einer privaten BU-Rente geführt.

Junge Berufseinsteiger müssen für ihren Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente in der Regel ohnehin mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Selbständige und Freiberufler können oftmals, trotz Beitragszahlung, keine Ansprüche auf Erwerbsminderungs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente erwerben. Für Betroffene, die am 01. Januar 2001 vierzig Jahre alt waren, gilt eine Übergangsregelung. Sie erhalten die alten Berufsunfähigkeitsrenten weiter, allerdings spürbar gekürzt. Das Rentenniveau entspricht in etwa dem der halben Erwerbsminderungsrente.

 

 Beispiele für mögliche Leistungsansprüche aufgrund Erwerbsminderung
 Erwerbsfähigkeit in Stunden
 Rente
staatliche Rente bei einem
Bruttoeinkommen in Euro
 
 
 1500,-
2000.-
2500.-
3000,-
 6 Std. und mehr
 keine Rente
 0
0
 zwischen 3 u. 6 Std
 Halbe Rente
 258,-
311,-
439,- 
499,- 
weniger als 3 Std. 
 Volle Rente
 499,-
673,- 
838,-
997,- 
Die Euro-Angaben sind ca. Beträge                                                                                         Quelle: BMA


Eigenschaden bei Rücktritt des Auftraggebers (RPC-Baustein)
Eigenschaden-Versicherung / Eigenschaden-Deckung
Erfüllungsschaden / Erfüllungsfolgeschaden
Erwerbsminderungsrente (gesetzliche)
Erwerbsunfähigkeit
Experimentier- und Erprobungsklausel
 

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