Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit ist der vollständige Verlust der Fähigkeit irgendeine Tätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit ausüben zu können. Der Begriff «Erwerbsunfähigkeit» wird analog zur gesetzlichen Erwerbsminderung gebraucht (siehe hierzu auch Punkt 7. der FAQ).
Im Gegensatz zur (privaten) Berufsunfähigkeitsversicherung spielt bei der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit der zuletzt ausgeübte Beruf, Ausbildung und Einkommen keine Rolle.
Informationen hierzu finden Sie auch im Artikel «Die zahlen doch eh nicht- Teil 1»
sowie unter «Warum Berufsunfähigkeitsabsicherung»
(siehe auch abstrake Verweisung, konkrete Verweisung und Erwerbsminderungsrente)
Eigenschaden bei Rücktritt des Auftraggebers (RPC-Baustein)
Eigenschaden-Versicherung / Eigenschaden-Deckung
Erfüllungsschaden / Erfüllungsfolgeschaden
Erwerbsminderungsrente (gesetzliche)
Erwerbsunfähigkeit
Experimentier- und Erprobungsklausel


