Das exali Glossar für Versicherungsbegriffe

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Gesetzliche Haftung

Unter „Gesetzlicher Haftung“ oder Haftpflicht versteht man die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere dem Schuldrecht im BGB) ergebende Verpflichtung, einen Schaden (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden) zu ersetzen, den man einem Dritten zugefügt hat.

In einem solchen Fall kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - unter den jeweiligen Voraussetzungen - schadenersatzpflichtig machen. Gibt es für einen Anspruch keine gesetzliche Haftungsgrundlage oder andere vertragliche Verpflichtungen, erfolgt auch keine Entschädigung.
Grundsatz: Ohne Gesetz keine Haftung.

Von der Gesetzlichen Haftung abzugrenzen ist die „vertragliche Haftung“. Bei der vertraglichen Haftung ergibt sich die Anspruchsgrundlage nicht durch gesetzliche Regelungen, sondern durch vertragliche Vereinbarungen / Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien, z.B. Auftraggeber und Auftragnehmer.

Die meisten Haftpflichtversicherer übernehmen Ansprüche auf Basis der gesetzlichen Haftung. Die vertragliche Haftung ist meist nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Dies ergibt sich z.B. aus dem Ausschluss des § 4 Ziff. I 1 AHB, wonach vertraglich begründete Ansprüche auf Grund eines Vertrages oder besonderer Zusagen, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, nicht versichert sind.

Vertragliche Haftung mit den Versicherungskonzepten von exali absichern

Die von exali angebotene IT-Haftpflichtversicherung, die IT-Experten-Haftpflicht sowie die Media-Haftpflicht XL versichern auch Ansprüche auf Basis der vertraglichen Haftung. Bei der Web-Haftpflicht, die exali in Zusammenarbeit mit dem Partner freelancermap.de anbietet, kann die vertragliche Haftung als Leistungserweiterung mit eingeschlossen werden.

(siehe auch vertragliche Haftung)


Gebührenselbstbehalt
Gefährdungshaftung
Geltungsbereich
Gesetzliche Haftung
Grobe Fahrlässigkeit
Grundfähigkeiten-Versicherung kurz GF
 

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