Grobe Fahrlässigkeit im exali - Glossar und Lexikon von A-Z

Das exali Glossar für Versicherungsbegriffe

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Grobe Fahrlässigkeit

Die Unterscheidung zwischen einfacher- und grober Fahrlässigkeit, wie sie regelmäßig bei Haftungsbeschränkungsvereinbarungen von AGB´s oder in Versicherungsbedingungen vorgenommen wird, ist gesetzlich nicht definiert, sondern hat sich aus der Rechtssprechung entwickelt:

Grob fahrlässig handelt demnach, wer die im (Geschäfts-)Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt bzw. außer Acht lässt.

Hinweis: Bei der von exali angebotenen IT Haftpflichtversicherung, Media Haftpflichtversicherung sowie Consulting Haftpflichtversicherung über den Spezialversicherer Hiscox sind sowohl leicht- als auch grob fahrlässig verursachte Schäden versichert. Dies bezieht sich auch auf die Rechtsverletzungen Dritter (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Namens- und Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeits- und Datenschutzrechtsverletzungen). Bei anderen Versicherungen wird oft die grob fahrlässig verursachte Rechtsverletzung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
 
(siehe auch leichte Fahrlässigkeit)


Gebührenselbstbehalt
Gefährdungshaftung
Geltungsbereich
Gesetzliche Haftung
Grobe Fahrlässigkeit
Grundfähigkeiten-Versicherung kurz GF
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