Grobe Fahrlässigkeit
Die Unterscheidung zwischen einfacher- und grober Fahrlässigkeit, wie sie regelmäßig bei Haftungsbeschränkungsvereinbarungen von AGB´s oder in Versicherungsbedingungen vorgenommen wird, ist gesetzlich nicht definiert, sondern hat sich aus der Rechtssprechung entwickelt:
Grob fahrlässig handelt demnach, wer die im (Geschäfts-)Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt bzw. außer Acht lässt.
Hinweis: Bei der von exali angebotenen IT Haftpflichtversicherung, Media Haftpflichtversicherung sowie Consulting Haftpflichtversicherung über den Spezialversicherer Hiscox sind sowohl leicht- als auch grob fahrlässig verursachte Schäden versichert. Dies bezieht sich auch auf die Rechtsverletzungen Dritter (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Namens- und Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeits- und Datenschutzrechtsverletzungen). Bei anderen Versicherungen wird oft die grob fahrlässig verursachte Rechtsverletzung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
(siehe auch leichte Fahrlässigkeit)
Gebührenselbstbehalt
Gefährdungshaftung
Geltungsbereich
Gesetzliche Haftung
Grobe Fahrlässigkeit
Grundfähigkeiten-Versicherung kurz GF