Das exali Glossar für Versicherungsbegriffe

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Interim Management (auch Interimsmanagement)

Als Interim Manger (Manager auf Zeit) bezeichnet man freiberufliche bzw. selbständige Consultants, die neben der Beratungsleistung für ein Unternehmen auch Führungsaufgaben wahrnehmen. Aus haftungsrelevanten Gesichtspunkten unterscheidet man den Interim Manager ohne Organhaftung und den Interim Manager mit Organhaftung:

Interim Manager ohne Organhaftung

Der Interim Manager ohne Organhaftung übernimmt z.B. auf Abteilungsleiter- oder Projektleiterebene für das beauftragende Unternehmen zeitlich befristet Führungsaufgaben, ohne jedoch als Geschäftsführer oder Vorstand des Unternehmens - sprich als Organ - verantwortlich Entscheidungen zu treffen. Die Haftung für den Interim Manger ohne Organfunktion ergibt sich allgemein aus dem Schuldrecht und aus den vereinbarten Leistungen im Beratervertrag auf Dienst- oder Werkvertragsbasis.

Diese Risiken können durch eine Berufshaftpflichtversicherung mit integrierter Vermögensschadenhaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Interim Manager mit Organhaftung

Der Interim Manager mit Organhaftung übernimmt zeitlich befristet nicht nur Führungsaufgaben, sondern auch die Führungsverantwortung als Geschäftsführer oder Vorstand und gehört damit den Organen des Unternehmens zumindest übergangsweise an. Dadurch entstehen zusätzliche Haftungspotentiale. Ein Interim Manager mit Organfunktion haftet zusätzlich z.B. nach § 93 Abs. 2 AktG und § 43 Abs. 2 GmbHG auch gesellschaftsrechtlich, d.h. für Schadenersatzansprüche, die aus Pflichtverletzungen seiner Tätigkeit als Mitglied des Managements resultieren (so genannte Organhaftung).

Dieses Haftungsrisiko ist durch eine „normale“ Berufs- bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Hierfür gibt es spezielle Directors & Officers Versicherungen, kurz D&O, bzw. Manager Haftpflichtversicherungen.

Die von exali angebotene «Consulting-Haftpflicht» kann für Interim Manger mit Organhaftung um eine optionale D&O Versicherung erweitert werden.

(siehe auch D&O Versicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)

Informationspflichten nach VVG
Informationstechnik (IT)
Interim Management (auch Interimsmanagement)
IT Haftpflicht
IT Versicherung / IT-Versicherung
IT-Haftpflichtversicherung
 

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