Leichte Fahrlässigkeit (auch einfache Fahrlässigkeit)
Die Unterscheidung zwischen einfacher (=leichter) und grober Fahrlässigkeit, wie sie regelmäßig bei Haftungsbeschränkungsvereinbarungen von AGB oder in Versicherungsbedingungen vorgenommen wird, ist gesetzlich nicht definiert, sondern hat sich aus der Rechtsprechung entwickelt:
Leicht fahrlässig handelt demnach, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (siehe auch § 276 (2) BGB).
Hinweis: Bei der von exali angebotenen IT Haftpflichtversicherung, Media Haftpflichtversicherung sowie Consulting Haftpflichtversicherung über Hiscox sind sowohl leicht- als auch grob fahrlässig verursachte Schäden versichert. Dies bezieht sich auch auf die Rechtsverletzungen Dritter (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Namens- und Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeits- und Datenschutzrechtsverletzungen). Bei anderen Versicherungen werden oft die grob fahrlässig verursachten Rechtsverletzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
(siehe auch grobe Fahrlässigkeit)
Leistungsverzögerung


