Das exali Glossar für Versicherungsbegriffe

A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W

Nachhaftung

Unter Nachhaftung versteht man gesetzliche Tatbestände, die die Haftung einer Person über den Zeitpunkt der tatsächlichen Gefahrtragung hinaus verlängern. So beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist in der Regel zwei Jahre und kann somit zu Ansprüchen führen, die zeitlich deutlich nach der erbrachten Leistung oder dem Abschluss eines Projektes liegen.

Dadurch kann es zu Versicherungslücken kommen, wenn man den Versicherungsvertrag kündigt (z.B. aufgrund der Aufgabe der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit) und erst danach ein Schadenfall eintritt.

Aufgrund dieser Haftungsproblematik bieten viele Haftpflichtversicherungen, insbesondere Betriebshaftpflichtversicherungen, eine Nachhaftungsklausel an. Dadurch wird der Versicherungsschutz auch über den Zeitraum der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages hinaus verlängert (Nachhaftungszeit).

Somit sind auch Schäden versichert, die nach der Laufzeit des Versicherungsvertrages eintreten und gemeldet werden (z. B. Fehler in einer Software, Urheberrechtsverletzung in einer Werbebroschüre, Beratungsfehler).

Hinweis: Bei der über exali angebotenen IT-Haftpflichtversicherung kann die Nachhaftung über den «Zusatzschutz für Projektverträge» mitversichert werden.

(siehe auch Nachmeldung / Nachmeldefrist)


Nachhaftung
Nachmeldung / Nachmeldefrist
Nachprüfung (BU-Versicherung)
Nettobeitrag (BU-Versicherung)
 

Sollten Sie einen Begriff nicht finden, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Wir beantworten gern Ihre Frage und ergänzen das Glossar.

Persönlicher Kontakt

+49 (0)821-80 99 46-0

Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Spezielle Versicherungskonzepte für IT-Experten und Dienstleister

Spezielle Versicherungskonzepte für Medienberufe und Agenturen

Spezielle Versicherungskonzepte für Berater, Manager und Trainer

 

© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten