Das exali Glossar für Versicherungsbegriffe

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Nachmeldung / Nachmeldefrist

Auf Grund gesetzlicher Regelungen (z.B. Gewährleistungsfristen) besteht Haftung auch für Schäden, die nach Beendigung eines Projektes oder Auftrages gemeldet werden.

Versicherungsschutz für derartige Schäden besteht nur bei entsprechender Vereinbarung im Versicherungsvertrag (sogenannte Nachmeldefrist). Die Nachmeldefrist definiert den Zeitraum, in dem Schäden nach Beendigung des Versicherungsvertrages noch gemeldet werden können, um versichert zu sein. Marktüblich ist eine Nachmeldefrist von 3 Jahren.

Ist beispielsweise in einem Vertrag eine Nachmeldefrist von 3 Jahren vereinbart, so sind auch Schäden versichert, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eingetreten sind (z. B. Fehler in einer Software, Urheberrechtsverletzung in einer Werbebroschüre, Beratungsfehler) und bis maximal 3 Jahre nach Beendigung des Vertrages gemeldet werden.

Davon abzugrenzen ist die Nachhaftung, in der auch Schäden versichert sind, die nach Beendigung des Vertrages eintreten und gemeldet werden.

Hinweis: Bei der über exali angebotenen IT-Haftpflicht, Media-Haftpflicht oder Consulting-Haftpflichtversicherung beträgt die Nachmeldefrist drei Jahre.

(siehe auch Nachhaftung)


Nachhaftung
Nachmeldung / Nachmeldefrist
Nachprüfung (BU-Versicherung)
Nettobeitrag (BU-Versicherung)
 

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