Das exali Glossar für Versicherungsbegriffe

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Personenschaden

Versicherungstechnisch ist ein Personenschaden ein Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung* oder die Gesundheitsschädigung** von Menschen zur Folge hat.

Darunter fallen auch die wirtschaftlichen Folgen von versicherten Personenschäden (so genannter Personenfolgeschaden), namentlich Kosten, Erwerbsausfall unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Fortkommens, Ausfall für Unterhaltsleistungen (Versorgeschaden) sowie immaterielle Schäden (Genugtuung).

* Ein von außen kommender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wird als Verletzung bezeichnet.

**Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, sofern ein anormaler körperlicher Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird.


Passiver Rechtsschutz
Pauschale Deckungssummen
Personal Coach Berufshaftpflicht
Personal Coach Haftpflicht
Personenschaden
Produktdesign / Industriedesign
Produkthaftpflicht
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