Prognosezeitraum (BU-Versicherung)
Damit tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt, muss eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit belegt werden.
In vielen Fällen könnte dies erst im Nachhinein sicher bestätigt werden. Dies ist für den Versicherten, der auf ein laufendes Einkommen angewiesen ist nicht praktikabel. Daher wurde der Prognosezeitraum eingeführt. Bei einem guten Bedingungswerk beträgt er 6 Monate. D.h. hält der Zustand der Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich mindestens diesen Zeitraum (6 Monate) an, gilt der Versicherte von Beginn an als berufsunfähig und erhält die Berufsunfähigkeitsrente.
Die Einschätzung dazu trifft Ihr Arzt, der auch den Grad der Berufsunfähigkeit feststellt. Eine zusätzliche Untersuchung durch einen Spezialisten, auf Wunsch der Versicherung, ist die Ausnahme.
In Fällen, in denen eine Prognose schwierig ist, gilt die Berufsunfähigkeit hilfsweise nach ununterbrochener Dauer von 6 Monaten als eingetreten. Gute Versicherungen zahlen in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsrente auch rückwirkend.
(siehe auch Berufsunfähigkeitsgrad)
Passiver Rechtsschutz
Pauschale Deckungssummen
Personal Coach Berufshaftpflicht
Personal Coach Haftpflicht
Personenschaden
Produktdesign / Industriedesign
Produkthaftpflicht
Prognosezeitraum (BU-Versicherung)


