Regress (nach VVG)
Regress (lat. regressus, Rückkehr) bezeichnet im Zivilrecht den Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten (z. B. nach § 823 BGB), der diesem gegenüber zur Haftung verpflichtet ist. Nach § 86 Abs.1 VVG hat auch ein Versicherer im Leistungsfall unter bestimmten Umständen Regressmöglichkeiten gegen den tatsächlichen Schadenverursacher oder Mitverursacher.
Beispiel: Ein Webdesigner beauftragt im Rahmen eines Projektes einen Subunternehmer für die Datenbankprogrammierung. Aufgrund der fehlerhaften Programmierung kommt es zum einem Schadenfall. Die media-Haftpflichtversicherung des Webdesigners leistet Schadenersatz gegenüber dem Kunden. Im zweiten Schritt nimmt die Versicherung den Programmierer in Höhe des geleisteten Schadenersatzes in Regress, da der Schaden nicht vom Versicherungsnehmer (Webdesigner) verursacht wurde.
Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt (RPC-Baustein)
Regress (nach VVG)
Risikomanagement (englisch Riskmanagement)