Sachschaden
Als Sachschaden im Sinne der Haftpflichtversicherung versteht man die Substanzschädigung oder Vernichtung von Sachen. Als Sachschaden bezeichnet man auch das Abhandenkommen von Sachen insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen.
Keine Sachschäden sind die davon abzugrenzenden Vermögensschäden, die sich als reine finanzielle Verluste darstellen wie etwa entgangener Gewinn.
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