Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
Die Schadenereignistheorie definiert, unter welchen Umständen ein versicherter Schadenfall vorliegt. Im Bereich der gewerblichen Haftpflichtversicherungen (z.B. Betriebshaftpflichtversicherung) hat sich die Schadenereignistheorie für die Versicherung von Personen- und Sachschäden durchgesetzt.
Schadenereignis ist hier das Ereignis, das den Schaden unmittelbar herbeiführt. In einfacheren Worten: Es kommt darauf an, wann der Schaden eintritt (Eintrittszeitpunkt des Schadens) – nicht, wann er verursacht wurde (Zeitpunkt des beruflichen Vergehens).
Neben der Schadenereignistheorie gibt es im Haftpflichtbereich auch das Verstoßprinzip (Zeitpunkt des beruflichen Vergehens) und das claims-made-Prinzip (Zeitpunkt der Anspruchserhebung).
Die Verstoßtheorie verwenden hauptsächlich berufshaftpflicht-orientierte Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen (z.B. die exali Consulting-Haftpflichthaftpflichtversicherung). Das claims-made-Prinzip wird vor allem bei der D&O Versicherung angewendet.
Wendet der Versicherer das Verstoßprinzip an, sind Tätigkeiten, Leistungen und Veröffentlichungen aus der Zeit vor Versicherungsbeginn nicht abgedeckt.
(Siehe hierzu auch Vermögensschäden, Verstoßtheorie und claims-made-Prinzip)
Sachschaden
Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
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