Schadenereignistheorie (im Schadenfall) im exali - Glossar und Lexikon von A-Z

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Schadenereignistheorie (im Schadenfall)

Die Schadenereignistheorie definiert, unter welchen Umständen ein versicherter Schadenfall vorliegt. Im Bereich der gewerblichen Haftpflichtversicherungen (z.B. Betriebshaftpflichtversicherung) hat sich die Schadenereignistheorie für die Versicherung von Personen- und Sachschäden durchgesetzt.

Schadenereignis ist hier das Ereignis, das den Schaden unmittelbar herbeiführt. In einfacheren Worten: Es kommt darauf an, wann der Schaden eintritt (Eintrittszeitpunkt des Schadens) – nicht, wann er verursacht wurde (Zeitpunkt des beruflichen Vergehens). 

Neben der Schadenereignistheorie gibt es im Haftpflichtbereich auch das Verstoßprinzip (Zeitpunkt des beruflichen Vergehens) und das claims-made-Prinzip (Zeitpunkt der Anspruchserhebung).

Die Verstoßtheorie verwenden hauptsächlich berufshaftpflicht-orientierte Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen (z.B. die exali Consulting-Haftpflichthaftpflichtversicherung). Das claims-made-Prinzip wird vor allem bei der D&O Versicherung angewendet.

Wendet der Versicherer das Verstoßprinzip an, sind Tätigkeiten, Leistungen und Veröffentlichungen aus der Zeit vor Versicherungsbeginn nicht abgedeckt.

Hinweis: Der exali IT-Haftpflichtversicherung und der exali Media-Haftpflichtversicherung liegen die Schadenereignistheorie zu Grunde, obwohl sie auch reine Vermögensschäden absichern.

(Siehe hierzu auch Vermögensschäden, Verstoßtheorie und claims-made-Prinzip)


Sachschaden
Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
Selbstbehalt
Selbstbeteiligung
Sideletter / Besondere Bedingungen
Software-Haftpflicht / Software-Haftpflichtversicherung
Software-Versicherung
Stand-der-Technik Klausel
Sublimite
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