Das exali Glossar für Versicherungsbegriffe

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Selbstbehalt

Unter Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung oder Franchise genannt) versteht man im Versicherungsbereich den finanziellen Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu tragen hat. Der Selbstbehalt wird in der Regel pro Schadenfall abgezogen.

Man unterscheidet zwischen einem absoluten bzw. fixen Selbstbehalt (z.B. 500,00 € je Schadenfall) und einem prozentualen Selbstbehalt (z.B. 10% je Schadenfall). Es sind auch Kombinationen dieser Regelungen möglich, wie Selbstbehalt 10% mindestens jedoch 500,00 € je Schadenfall.

Hintergrund: Durch Selbstbehalt vermeidet der Versicherer bei Kleinstschäden und Bagatellschäden unverhältnismäßig hohe Schadenregulierungskosten. Zudem stärken Regelungen zum Selbstbehalt die Eigenverantwortung des Versicherungsnehmers und dämmen eine durch die Anreize der Versicherung verursachte Erhöhung von Schadenswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe ein. Dadurch können Versicherungsbeiträge günstiger kalkuliert werden.

Absolute bzw. fixe Selbstbehalte sind in der Regel für den Versicherungsnehmer besser, da planbarer.

(siehe auch Selbstbeteiligung, fixer Selbstbehalt)


Sachschaden
Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
Selbstbehalt
Selbstbeteiligung
Sideletter / Besondere Bedingungen
Software-Haftpflicht / Software-Haftpflichtversicherung
Software-Versicherung
Stand-der-Technik Klausel
Sublimite
 

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