Selbstbeteiligung
Unter Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt oder Franchise genannt) versteht man im Versicherungsbereich den finanziellen Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu tragen hat. Die Selbstbeteiligung wird in der Regel pro Schadenfall abgezogen.
Man unterscheidet zwischen einer absoluten bzw. fixen Selbstbeteiligung (z.B. 500,00 € je Schadenfall) und einer prozentualen Selbstbeteiligung (z.B. 10% je Schadenfall). Es sind auch Kombinationen dieser Regelungen möglich, wie Selbstbeteiligung 10% mindestens jedoch 500,00 € je Schadenfall.
Hintergrund: Durch Selbstbeteiligungen vermeidet der Versicherer bei Kleinstschäden und Bagatellschäden unverhältnismäßig hohe Schadenregulierungskosten. Zudem stärken Regelungen zur Selbstbeteiligung die Eigenverantwortung des Versicherungsnehmers und dämmen eine durch die Anreize der Versicherung verursachte Erhöhung von Schadenswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe ein. Dadurch können Versicherungsbeiträge günstiger kalkuliert werden.
Absolute bzw. fixe Selbstbeteiligungen sind in der Regel für den Versicherungsnehmer besser, da planbarer.
(siehe auch Selbstbehalt, fixer Selbstbehalt)
Sachschaden
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Selbstbehalt
Selbstbeteiligung
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