Das exali Glossar für Versicherungsbegriffe

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Stand-der-Technik Klausel

Diese Klauseln finden sich in den Versicherungsbedingungen, meist bei den Regelungen zu den Vermögensschäden, insbesondere in Verbindung mit der Erstellung, Wartung und Pflege von Software:

«Versicherungsschutz wird nur gewährt für "... Schäden, die TROTZ Beachtung des anerkannten Standes der Technik und Methodik, der Einhaltung branchenüblicher Qualitätssicherungsverfahren (insbesondere Test- und Abnahmeverfahren) oder sonst anerkannter Regeln des Software-Engineerings eingetreten sind.»

Derartige Klauseln eröffnen einen erheblichen Interpretationsspielraum und Rückzugsmöglichkeiten für den Versicherer und sollten daher vermieden werden.


Sachschaden
Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
Selbstbehalt
Selbstbeteiligung
Sideletter / Besondere Bedingungen
Software-Haftpflicht / Software-Haftpflichtversicherung
Software-Versicherung
Sublimite
 

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