Stand-der-Technik Klausel
Diese Klauseln finden sich in den Versicherungsbedingungen, meist bei den Regelungen zu den Vermögensschäden, insbesondere in Verbindung mit der Erstellung, Wartung und Pflege von Software:
«Versicherungsschutz wird nur gewährt für "... Schäden, die TROTZ Beachtung des anerkannten Standes der Technik und Methodik, der Einhaltung branchenüblicher Qualitätssicherungsverfahren (insbesondere Test- und Abnahmeverfahren) oder sonst anerkannter Regeln des Software-Engineerings eingetreten sind.»
Derartige Klauseln eröffnen einen erheblichen Interpretationsspielraum und Rückzugsmöglichkeiten für den Versicherer und sollten daher vermieden werden.
Sachschaden
Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
Selbstbehalt
Selbstbeteiligung
Sideletter / Besondere Bedingungen
Software-Haftpflicht / Software-Haftpflichtversicherung
Software-Versicherung
Sublimite


