Sublimite
Sublimite sind Unterdeckungssummen für bestimmte Teilrisiken (Rechtsverletzungen, EDV-Vermögensschäden, Produkthaftung, Folgeschäden etc.).
Beispiel für ein Sublimit in der Praxis:
- Deckungssumme für Personenschäden 1,5 Mio. €, für Sachschäden 1 Mio. €
- für Vermögensschäden 1 Mio. € und
- Sublimit (steht nur im Vertragstext) für EDV-Vermögensschäden 50.000 €.
Ein IT-Haftpflichtvertrag sollte keine Sublimite beinhalten. Sonst wird mit einer auf den ersten Blick hohen Versicherungssumme der Anschein erweckt, dass ein umfassender Versicherungsschutz besteht, im Schadenfall ist dann jedoch festzustellen, dass viele mitversicherte Teilrisiken nur unzureichend abgedeckt sind (z. B. Rechtsverletzungen limitiert auf € 50.000,00).
(siehe auch Unterdeckungssummen)
Sachschaden
Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
Selbstbehalt
Selbstbeteiligung
Sideletter / Besondere Bedingungen
Software-Haftpflicht / Software-Haftpflichtversicherung
Software-Versicherung
Stand-der-Technik Klausel


