Überschüsse (BU-Versicherung)
Um nicht sofort in finanzielle Bedrängnis zu kommen, sind die Versicherer verpflichtet, ihre Versicherungsbeiträge so zu kalkulieren, dass die Versicherungsleistungen auch bei eintretenden Sondereinflüssen (bei der Berufsunfähigkeitsversicherung z.B. Epidemien oder Naturkatastrophen) erbracht werden können. Dieser kalkulierte Beitrag ist der «Bruttobeitrag».
Solange diese Situationen nicht tatsächlich eintreten, entstehen «Überschüsse aus geringeren Schadenszahlungen». Zusätzlich werden mit den eingenommenen Versicherungsbeiträgen regelmäßig Erträge erwirtschaftet. Da die kalkulierten Verwaltungskosten nicht einfach zwischendurch geändert werden dürfen, wird auch hier vorsichtig gerechnet und es entstehen weitere Überschüsse, wenn die tatsächlichen Kosten geringer ausfallen.
Die Summe dieser Überschüsse muss überwiegend den Versicherten zu gute kommen. Wird als deren Verwendung die «Beitragsverrechnung» gewählt, reduziert sich der Bruttobeitrag schon ab Vertragsbeginn entsprechend. Dieser neue, niedrigere Beitrag wird Nettobeitrag oder auch Zahlbeitrag genannt.
(siehe auch Bruttobeitrag, Nettobeitrag)
Überschüsse (BU-Versicherung)
Umorganisation (BU-Versicherung)
Unterdeckungssummen
Unternehmensberater Berufshaftpflicht
Unternehmensberater Haftpflicht


