VVG (Abkürzung)
VVG ist die Abkürzung für Versicherungsvertragsgesetz. Das VVG wurde zum 01.01.2008 reformiert.
Es enthält die grundlegenden gesetzlichen Regelungen für die Rechtsbeziehung zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer sowie dem Versicherungsvermittler. Von den Regelungen des VVG kann der Versicherer zum Vorteil des Versicherungsnehmers abweichen, z.B. gibt es Versicherer, die den Begriff «Berufsunfähigkeit» umfassender in ihren Versicherungsbedingungen regeln, als der Gesetzgeber. Zum Nachteil des Versicherungsnehmers darf der Versicherer jedoch nicht von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.
Vermögensschaden (reiner- / echter Vermögensschaden)
Vermögensschaden (unechter)
Vermögensschadenhaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Verschuldenshaftung (deliktische Haftung)
Verschuldensunabhängige Haftung
Verstoßtheorie / Verstoßprinzip (im Schadenfall)
Vertragliche Haftung
Vertragsstrafe – Konventionalstrafe
Verzögerungsschaden
Voranfrage (BU-Versicherung)
Vorläufige Deckung
Vorsatz
Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
Vorumsatzdeckung
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