Die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ist eine besondere Art der betrieblichen- bzw. beruflichen Haftpflichtversicherung.
Sie trägt dem hohen Vermögensschadenrisiko bestimmter Berufsgruppen wie z. B. von Rechtsanwälten, Wirtschaftprüfern, Notaren und Versicherungsmaklern Rechnung. Z.B. wird ein Rechtsanwalt von seinem Mandanten dafür „haftpflichtig“ gemacht, weil versäumt wurde, wichtige Unterlagen bei Gericht fristgerecht einzureichen.
Für Anwälte, Steuerberater und Versicherungsmakler (ab Mai 2007) ist die Vermögensschadenhaftpflicht in Deutschland eine Pflichtversicherung. Aber auch für andere beratende Berufe z. B. in der Unternehmensberatung und IT-Consulting spielt die Vermögensschadenversicherung eine wichtige Rolle. (Reine)Vermögensschäden sind das idealtypische Risiko eines IT-Experten, IT-Dienstleiters, Consultants (Unternehmensberater) oder einer Medienagentur.
Daher ist eine reine Vermögensschadenversicherung einer der wichtigsten Versicherungsbausteine einer IT-, Medien- oder Consulring-Haftpflichtversicherung.
(siehe auch Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, IT-Haftpflicht sowie Produkthaftpflicht)