Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können sich Freiberufler, Selbständige und Unternehmen gegen finanzielle Nachteile (versicherungstechnisch = Vermögensschaden) absichern, die sie einem Dritten (etwa ihrem Auftraggeber) durch schuldhaftes Verhalten zugefügen.
Damit bietet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Möglichkeit, Haftungsrisiken auf einen Risikoträger (= Versicherer) gegen eine entsprechend festgelegten Beitrag abzuwälzen.
Für manche Berufsgruppen ist solch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherung). Dazu zählen z.B. Anwälte, Steuerberater und Versicherungsmakler, in deren Branche Fristverletzungen und Beratungsfehler eine häufige Fehlerquelledarstellen.
Für Selbständige in den Bereichen IT, Medien, und Beratung besteht derzeit keine Versicherungspflicht. Dennoch sind gerade diese Berufsgruppen einem erhöhten Vermögensschadenrisiko ausgesetzt.
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für freiberufliche IT-Experten, Medienschaffende sowie Consultants sichert bedarfsgerecht und zeitgemäß gegen die Haftungsrisiken dieser Branchen ab.
(siehe auch Vermögensschaden, Vermögensschadenhaftpflicht)
Vermögensschaden (reiner- / echter Vermögensschaden)
Vermögensschaden (unechter)
Vermögensschadenhaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Verschuldenshaftung (deliktische Haftung)
Verschuldensunabhängige Haftung
Verstoßtheorie / Verstoßprinzip (im Schadenfall)
Vertragliche Haftung
Vertragsstrafe – Konventionalstrafe
Verzögerungsschaden
Voranfrage (BU-Versicherung)
Vorläufige Deckung
Vorsatz
Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
Vorumsatzdeckung
VVG (Abkürzung)


