Verstoßtheorie / Verstoßprinzip (im Schadenfall)
Die Verstoßtheorie definiert verbindlich, unter welchen Umständen ein versicherter Schadenfall (Versicherungsfall) vorliegt. Das Verstoßprinzip verwenden hauptsächlich berufshaftpflicht-orientierte Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen (z.B. Berufshaftpflicht für Steuerberater, Rechtsanwälte) sowie die exali Consulting-Haftpflichtversicherung.
Der Verstoß liegt hier häufig in einer Beratungsleistung, die jedoch lange vor dem schadenauswirkenden Zeitpunkt liegt oder liegen kann. Zwischen der finanziellen Auswirkung auf das Vermögen und der vorangegangenen Beratungsleistung können Jahre vergehen.
Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann. Eine fehlerhafte Beratung ist in diesem Zusammenhang dann der Verstoß.
Im Bereich der gewerblichen Haftpflichtversicherungen (z.B. Betriebshaftpflichtversicherung) hat sich hingegen die Schadenereignistheorie durchgesetzt. Schadenereignis ist hier das Ereignis, das den Schaden unmittelbar herbeiführt (Eintrittszeitpunkt des Schadens).
(Siehe auch
Schadenereignistheorie,
claim-made-Prinzip,
D&O-Versicherung)
Vermögensschaden (reiner- / echter Vermögensschaden)
Vermögensschaden (unechter)
Vermögensschadenhaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Verschuldenshaftung (deliktische Haftung)
Verschuldensunabhängige Haftung
Verstoßtheorie / Verstoßprinzip (im Schadenfall)
Vertragliche Haftung
Vertragsstrafe – Konventionalstrafe
Verzögerungsschaden
Voranfrage (BU-Versicherung)
Vorläufige Deckung
Vorsatz
Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
Vorumsatzdeckung
VVG (Abkürzung)