Vorläufige Deckung
Durch die Zusage der vorläufigen Deckung wird ein vorläufiger Versicherungsschutz vor Abschluss eines endgültigen Vertrages und vor Zahlung des ersten Beitrages vereinbart.
Vermögensschaden (reiner- / echter Vermögensschaden)
Vermögensschaden (unechter)
Vermögensschadenhaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Verschuldenshaftung (deliktische Haftung)
Verschuldensunabhängige Haftung
Verstoßtheorie / Verstoßprinzip (im Schadenfall)
Vertragliche Haftung
Vertragsstrafe – Konventionalstrafe
Verzögerungsschaden
Voranfrage (BU-Versicherung)
Vorläufige Deckung
Vorsatz
Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
Vorumsatzdeckung
VVG (Abkürzung)


