Vorsatz
Vorsätzlich handelt, wer bewusst und gewollt, d.h. im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit, einen Schaden verursacht. Wer Schäden vorsätzlich herbeiführt, hat in aller Regel keinen Versicherungsschutz (Rechtsgrundlage § 276 (3) BGB).
(siehe auch leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit)
Vermögensschaden (reiner- / echter Vermögensschaden)
Vermögensschaden (unechter)
Vermögensschadenhaftpflicht
Verschuldenshaftung (deliktische Haftung)
Verstoßtheorie / Verstoßprinzip (im Schadenfall)
Vertragliche Haftung
Voranfrage (BU-Versicherung)
Vorläufige Deckung
Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
VVG (Abkürzung)


