Werkvertrag
Ein Werkvertrag §§ 631 ff. BGB ist ein Vertrag zum gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich der eine Vertragspartner zur Schaffung eines Werks, der andere Vertragspartner (Besteller) zur Zahlung der Vergütung (Werklohn) verpflichtet.
Ein Werk kann die Herstellung einer Software, einer Webseite oder Imagebroschüre, aber auch die Erstellung eines Gutachtens (unkörperlicher Werkerfolg) sein. In Abgrenzung zum Dienstvertrag wird also ein konkreter Erfolg bzw. ein konkretes Ergebnis geschuldet.
Das Wesen des Werkvertrages liegt also in der Erfolgsbezogenheit als Unternehmensverpflichtung - selbst wenn diese Verpflichtung darin besteht, durch Arbeit oder eine Dienstleistung einen bestimmten Erfolg herbeizuführen.
Die von exali angebotenen Berufshaftpflichtversicherungen (IT-Haftpflicht, IT-Experten-Haftpflicht, Media-Haftpflicht light, Media-Haftpflicht XL, Web-Haftpflicht, Consulting-Haftpflicht) versichern die Tätigkeit sowohl auf Basis eines Dienst- als auch auf Basis eines Werkvertrages.
(siehe auch Dienstvertrag)
Werkvertrag


