AdSense: Das Geschäftsmodell des Domainhändlers
Unregelmäßigkeiten: Google sperrt den AdSense-Account
Auftraggeber macht Web-Marketerin verantwortlich
Schnelle Reaktion: Spezialisten von exali und Hiscox unterstützen
Passiver Rechtsschutz wehrt unbegründeten Anspruch ab
Der ganze Fall von vorne: Der Auftraggeber verdient sein Geld mit Domainhandel. Ein einfaches Prinzip: Dazu werden Domains mit einem bestimmten Namen angeschafft und geparkt – um sie später gewinnbringend zu verkaufen.
Parken bedeutet allerdings nicht, dass die Seite ungenutzt im Netz steht. Denn je mehr User auf die Seite klicken, desto besser rankt sie bei Google – und desto besser lässt sie sich am Ende weiterverkaufen. Dazu kommt ein lukrativer „Nebeneffekt“: Wenn auf der Seite Google AdSense-Anzeigen geschaltete werden, verdient der Domainhändler damit bei jedem Klick der Besucher bares Geld.
Und wie lockt man viele Besucher auf die eigene Webseite? Genau: Mit spannenden, lesenswerten Texten zu einem bestimmten Thema. Deshalb engagierte der Domainhändler eine freiberufliche Web-Marketerin, die für die Webseite Beiträge rund um die Themen Sport und Freizeit textete.
Doch bevor das Geschäftsmodell überhaupt richtig umgesetzt werden konnte machte Google den ambitionierten Plänen einen Strich durch die Rechnung. Es sperrte den AdSense-Account des Domainhändlers.
Die Begründung seitens des Weltkonzerns: Auf den Webseiten seien „Unregelmäßigkeiten“ festgestellt worden. Im Klartext bedeutet das: Google handelte wegen des Verdachts auf Klickbetrug.
Warum, darüber lassen sich nur Vermutungen anstellen. Vielleicht kam es Google spanisch vor, dass ein Großteil der Besucher auf den deutschen Homepages eine russische IP-Adresse aufwies.
Weniger eine Vermutung, dafür eine klare Ansage, war die Reaktion des Internetgiganten: Er forderte mit einem Fragenkatalog eine ausführliche Stellungnahme seitens des Account-Inhabers – um ihm die Chance zu geben, dass der Account wieder entsperrt wird.
Darauf reagierte der Domainhändler prompt. Allerdings nicht, indem er Google die gewünschten Fragen beantwortete, sondern indem er sie schnurstracks an die freiberufliche Web-Marketerin weiterleitete. Und zwar in einer E-Mail, in der er deutlich machte, dass er sie für die Kontosperrung verantwortlich machte.
Man kann sich vorstellen, dass die freiberufliche Marketerin entsprechend verunsichert war, denn nach der „deutlichen“ Mail ihres Auftraggebers befürchtete sie, dass der früher oder später nun mit Schadenersatzforderungen auf sie zukommen würde.
Nach dem ersten Schock besann sich die freiberufliche Marketerin auf ihre Media-Haftpflicht (branchenspezifische Berufshaftpflicht) welche Sie vor kurzem online bei uns beantragt hatte und meldete den drohenden Schaden bei exali.
Direkt nach dem aufgeregten Anruf der freiberuflichen Marketerin setzten sich die Sachbearbeiter von exali und die Schadenspezialisten des Berufshaftpflichtversicherers Hiscox mit dem Fall auseinander – und für eine zügige Aufklärung ein.
So konnte schnell geklärt werden, dass die Verantwortung für den gesperrten AdSense-Account in erster Linie bei dem Auftraggeber liegt und ein entsprechendes Schreiben an ihn aufgesetzt werden.
Darin wurde klargestellt, dass die Marketerin gerne an der Beantwortung der Fragen mitwirkt, jedoch nur, insoweit es ihre Tätigkeit im Bezug auf den Content (die geschriebenen Texte) betrifft – und dass sie keinesfalls das Statement an Google eigenständig für den Domainhändler abgeben wird.
Obwohl es noch um keine konkrete Schadenersatzforderung ging, war schnelles Handeln gefragt Einerseits sollte durch eine verzögerte Mitwirkung bei der Beantwortung der Fragen, die Sperrung nicht schuldhaft durch die Web-Marketerin verzögert und so die Chancen für die Freischaltung des AdSense-Account erhöht werden. Andererseits sollte die Kundenbeziehung nicht durch eine „Hinhaltetaktik“ gefährdet werden.
Trotz aller Bemühungen blieb der Account jedoch bis zum heutigen Tag gesperrt. Die Marketerin und der Domainhändler arbeiten jedoch nicht zuletzt aufgrund der professionellen Reaktion in dieser Situation weiterhin zusammen.
Der Fall zeigt, wie wichtig der „Passive Rechtsschutz“ der Berufshaftpflichtversicherung ist – der im Versicherungsjargon auch als „Leistung für die Abwehr eines unbegründeten Anspruchs“ beschrieben wird.
Zur Erklärung: Die Berufshaftpflicht übernimmt nicht nur die Kosten für den entstandenen Schaden, sondern überprüft auch auf ihre Kosten, ob und in welcher Höhe der Freiberufler dafür überhaupt verantwortlich gemacht werden kann. Damit wehrt er Schadenansprüche ab, die unberechtigt sind. Wie im Fall der Social Media-Marketerin.
Das macht deutlich: Die Leistung einer Berufshaftpflicht ist nicht auf die reine Zahlung von Schadenersatz zu reduzieren, sondern übernimmt auch die professionelle Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen.
Vorrausetzung dafür ist natürlich, dass der Berufshaftpflichtversicherer (im beschriebenen Fall die Hiscox) und seine Schadenspezialisten sich mit den Risiken in der Medienbranche entsprechend auskennen und das notwendige Know-How mitbringen.
Spezialversicherer wie Hiscox können dabei zusätzlich auf ein Expertennetzwerk von Fachanwälten und Kanzleien (national und international) sowie von Gutachtern und Sachverständigen zurückgreifen.
Ressourcen, die einem Freiberufler ohne Berufshaftpflicht in der Regel nicht zur Verfügung stehen.
Das Versicherungsportal exali bietet IT-Freiberuflern und Dienstleistern, Medienschaffenden und Consultants exklusive Versicherungslösungen, die Ihre geschäftlichen Risiken kalkulierbar machen.
|
Das Versicherungsportal für IT-Experten und IT-Freiberufler |
Das Versicherungsportal für Medienberufe und Agenturen |
Das Versicherungsportal für Berater, Manager und Trainer |
Spezielle Versicherungskonzepte für IT-Experten und Dienstleister
Spezielle Versicherungskonzepte für Medienberufe und Agenturen
Spezielle Versicherungskonzepte für Berater, Manager und Trainer
© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten