Diese Auskünfte müssen in klarer und verständlicher Form stets bereit gehalten werden. Nach der DL-InfoV hat der Dienstleister vier Möglichkeiten, seinen Kunden und Auftraggebern die vorgeschriebenen Informationen verfügbar zu machen:
Der Klick auf das Logo des Haftpflicht-Siegels führt den Auftraggeber zu einer personalisierten Profilseite mit detaillierten Informationen zum Versicherungsschutz des Dienstleisters, u.a. mit Nachweis hoher Deckungssummen für Vermögensschäden. Damit erhalten potenzielle Auftraggeber bzw. Kunden über das Haftpflicht-Siegel noch weit mehr Auskünfte über den Umfang der Berufshaftpflichtversicherung ihres Dienstleisters als es der Gesetzgeber in der DL-InfoV vorschreibt.
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Durch die DL-InfoV will der Gesetzgeber mehr Transparenz im Dienstleistungsgeschäft fördern. Die neue Verordnung gilt für alle Selbstständigen und Freiberufler, die Services nach der Dienstleistungsrichtlinie erbringen. Dazu zählen auch alle Berater, Interim-Manager und Trainer, die über die Consulting-Haftpflicht versichert sind. Ein Verstoß gegen die neuen Informationspflichten kann mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Wichtig: Außer den Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung schreibt die DL-InfoV freiberuflichen und selbstständigen Dienstleistern weitere Pflichtangaben vor. Dazu zählen u.a. Preise, Gerichtstand, besondere Garantien, wesentliche Merkmale der Dienstleistung u.v.m. Im Detail nachzulesen unter
Checkliste-dl-infov.pdf
Checkliste-siegel_consult.pdf
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/dlinfov/gesamt.pdf.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © Ralph Günther, exali GmbH

Branchenspezifische Berufshaftpflichtversicherung für Berater, Interim Manager und Trainer.
Die «Consulting-Haftpflicht» beinhaltet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie den Betriebshaftpflicht Baustein.
Optionaler Versicherungsschutz für die Organhaftung von Interim Managern.
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