Doch von vorne: Wo viele Rechner stehen, lässt der Staub nicht lange auf sich warten. Deshalb führten die Betreiber eines Rechenzentrums in Frankfurt kurzerhand selbst Reinigungsarbeiten in den angemieteten Serverräumen durch.
Woran sie allerdings nicht gedacht hatten: Die Räumlichkeiten waren mit einer für derartige Einsatzbereiche üblichen Löschanlage ausgestattet – befüllt mit einem teuren Edelgas.
Der Trick wäre gewesen, die Anlage vor der Putzaktion zu deaktivieren – denn wenn zu viel Staub aufgewirbelt wird, können dies die Sensoren falsch interpretieren und den Alarm auslösen.
Doch daran hatte niemand gedacht und natürlich trat genau dieser Fall ein.
Die Folge: Am Ende beliefen sich die Kosten für die ungewollte Löschaktion in den Serverräumen, die Reinigung und vor allem das Wiederbefüllen der teuren Löschanlage auf insgesamt 80.000 Euro.
Die 250 Euro für die Feuerwehr Frankfurt – die wegen des Alarms ausgerückt war – scheinen vor diesem Hintergrund ironischerweise fast schon günstig.
Die missglückte Putzaktion zeigt, wie schnell im Betriebsalltag aus einer kleinen Unachtsamkeit ein sehr teurer Schadenfall – in diesem Fall ein Sachschaden – werden kann. Zwar ist das Risiko eines Vermögensschadens für Selbstständige und Unternehmen im IT Bereich ungleich höher, als das eines Sach- oder Personenschadens – doch wenn etwas passiert, hat derjenige gut daran getan, sich gegen jegliche Art von Schäden abzusichern.
Betrachten wir den Fall versicherungstechnisch, handelt es sich bei diesem Sachschaden um einen so genannten „Mietsachschaden“. Unter Mietsachschäden verstehen die Versicherer Schäden, die ein Unternehmen an gemieteten Gebäuden bzw. Räumlichkeiten verursacht. Daher kommt eine IT-Versicherung prinzipiell für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer einem Dritten (in diesem Fall dem Eigentümer des Rechenzentrums) zufügt.
Wäre der Rechenzentrumsbetreiber Eigentümer der Räumlichkeiten gewesen, hätte es sich um einen Eigenschaden gehandelt. Dieser wäre dann nicht versichert.
In den bisher auf der exali Seite dargestellten Fällen war meist ein Vermögensschaden die Folge eines Fehlers. Auf die Bedeutung sind wir bereits hinlänglich eingegangen. Doch wie dieses Beispiel zeigt, darf die Absicherung von Sachschäden nicht außer Acht gelassen werden – auch wenn Vermögensschäden z.B. durch einen technischen Ausfall des Rechenzentrums oder die Nichteinhaltung von Service Level Agreements naheliegender erscheinen.
Sachschäden und Mietsachschäden sind i.d.R. über eine IT Betriebshaftpflicht als separater Vertrag (in Ergänzung zur Vermögensschadenhaftpflicht) oder als integraler Baustein in der IT-Versicherung / IT-Haftpflicht enthalten.
1. Leistungs- und Dienstleistungsrisiken (meist Vermögensschäden)
2. Büro- & Betriebshaftpflicht-Risiken (Personen- und Sachschäden)
3. Rechtsschutzkosten-Risiken
4. Risiken aus Projektverträgen
5. Eigenschaden-Risiken
Im beschriebenen Beispiel ging das Missgeschick glimpflich für das Rechenzentrum aus: Die Betreiber hatten eine IT-Versicherung / IT-Haftpflicht mit einer integrierten Sachschadendeckung abgeschlossen und blieben dadurch nicht auf den Kosten von 80.000 Euro sitzen.
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