exali-Gründer Ralph Günther greift deshalb die Fragen des Kommunikationsdesigners auf – und erklärt, wie, wann und warum die Media-Haftpflicht Webworker, Designer, Blogger, Texter, Fotografen & Co schützen kann.
Versicherungsschutz für eigene Veröffentlichungen?
Welche Rechtsverletzungen sind abgesichert?
Rechtsschutz in der Media-Haftpflicht?
exali immer Ansprechpartner der Versicherung?
Ralph Günther: Durch Ihre kurze Tätigkeitsbeschreibung kenn ich natürlich noch nicht Ihr gesamtes Geschäftsmodell; die genannten Punkte sind jedoch über unsere Media-Haftpflicht bzw. Media-Haftpflicht light abgedeckt.
Sofern Sie auch größere Druckaufträge im eigenen Namen abwickeln (also nicht im Namen des Kunden), empfehle ich Ihnen unseren Tarif der Media-Haftpflicht XL. Sie versichert auch so genannte Druckeigenschäden.
Ralph Günther: Ja, denn bei den von Ihnen genannten Schäden (= finanzielle Nachteile Ihres Kunden), handelt es sich versicherungstechnisch um so genannte Vermögensschäden. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist die wichtigste Leistungskomponente der Media-Haftpflicht.
Dabei versichert die Media-Haftpflicht nicht nur den direkten Vermögensschaden, sondern auch den Vermögensfolgeschaden wie entgangenen Gewinn oder Mehraufwendungen Ihres Kunden in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung.
Und nicht nur das: Darüber hinaus übernimmt der Versicherer auch die Kosten für die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen. Im Versicherungsjargon wird diese Leistung als „Passiver Rechtsschutz“ bezeichnet – doch dazu mehr bei Frage 8.
Ralph Günther: Ja, das so genannte Veröffentlichungsrisiko auch für eigene Produkte und Dienstleistungen (z.B. Content auf der eigenen Webseite) ist versichert.
Dieser Punk wird sogar explizit in den Versicherungsbedingungen der Media-Haftpflicht light und Media-Haftpflicht XL unter dem Punkt I. 1.1. geregelt:
„Ansprüche wegen der Veröffentlichung von Inhalten für eigene Produkte oder Dienstleistungen.“
Ralph Günther: Auch Ihre Vorumsätze sind über die exali Media-Haftpflicht versichert, sofern der Schaden noch nicht eingetreten ist.
Unter Punkt III. 1.1. steht dazu in den Media-Haftpflicht light und XL Bedingungen:
„1.1 Versicherungsfall in der Haftpflichtversicherung sowie der Eigenschadenversicherung:
Versicherungsfall ist das Schadenereignis, das die Schädigung des Dritten oder des
Versicherungsnehmers durch einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden
unmittelbar herbeiführt. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an.“
Kurz gesagt: Der Versicherer folgt der so genannten „Schadenereignistheorie“, bei der es auf den Eintrittszeitpunkt des Schadens ankommt – und nicht darauf, wann der Schaden verursacht wurde. Tritt der Schaden während des Versicherungszeitraums ein, leistet die Media-Haftpflicht – auch, wenn Inhalte bereits vor Versicherungsbeginn veröffentlicht wurden.
Übrigens ist das nicht bei allen Berufshaftpflichtversicherungen so. Einige verwenden z.B. die „Verstoßtheorie“, bei der für Schäden aus Leistungen bzw. Veröffentlichungen vor Versicherungsbeginn keine Kosten übernommen werden oder schränken kurzerhand die prinzipielle Vorumsatzdeckung der Schadenereignistheorie wieder ein.
Ralph Günther: Ja. Dazu steht in den Versicherungsbedingungen unter dem Punkt I, 1.1.:
„Versicherungsschutz besteht insbesondere für die Verletzung von
Der Versicherungsschutz der Media-Haftpflicht bei Rechtsverletzungen gilt übrigens unabhängig davon, ob Sie diese leicht- oder grob fahrlässig verursacht haben.
Auch das ist nicht selbstverständlich: Viele Anbieter gewährleisten bei grober Fahrlässigkeit keinen Versicherungsschutz – oder sie machen den Schutz von einer Prüfung (im Vorfeld) durch Anwälte abhängig. Mehr zu diesem Thema übrigens unter Frage 9.
Ralph Günther: Ja, denn auch für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten – wie in Frage 6 ausgeführt – besteht Versicherungsschutz in der Media-Haftpflicht.
Ralph Günther: Hier verhält es sich so, wie bei den Erklärungen zur Schadenereignistheorie (Frage 4) beschrieben: Sofern der Schaden während des Versicherungszeitraums eintritt, ist dieser auch über die Media-Haftpflicht versichert.
Ralph Günther: In der Media-Haftpflicht ist der so genannte Passive Rechtsschutz enthalten. D.h., der Versicherer übernimmt die Schadenskosten – und zudem die Kosten für Anwälte, Gutachter, Sachverständige und Gerichte im Rahmen der Schadenregulierung oder Schadenabwehr.
Diese Schadenabwehr impliziert natürlich auch, dass sich die Schadenspezialisten des Versicherers (mit dem entsprechenden Rechts-Know-how) mit der Gegenseite auseinandersetzen. Um zu Beispiel festzustellen, ob Sie für den Schaden haftbar gemacht werden können oder um eine Abmahnung gegen Sie abzuwehren.
Wichtiger Hinweis: Der Passive Rechtsschutz in den hat nichts mit der aktiven Durchsetzung eigener Ansprüche zu tun. Die Leistung gilt allein der Abwehr fremder Ansprüche – also für Abmahnungen, die Sie erhalten (nicht für Abmahnungen, die Sie aussprechen möchten).
Ralph Günther: Nein, bestimmte Aufzeichnungs-, Dokumentierungs- oder Prüfungspflichten gibt es bei unserer exali Media-Haftpflicht nicht.
Das ist keine Selbstverständlichkeit: Andere Anbieter bieten z.B. nur Versicherungsschutz für Rechtsverletzungen, wenn Sie eine vorherige Prüfung durch entsprechende Experten (z.B. Anwälte) nachweisen können.
In der Praxis ist das aber gar nicht so einfach durchsetzbar: In einigen Fällen steht der Kostenaufwand für eine aufwendige Markenrecherche in keinerlei Verhältnis zum Honorar.
In solch einem konkreten Fall ist dann übrigens haftungsrechtlich auch keine Markenrecherche geschuldet, wie das Kammergericht Berlin im Februar 2011 geurteilt hat.
Ralph Günther: Ja, wir bleiben für den gesamten Versicherungszeitraum der Betreuer für Ihren Vertrag.
Wir unterstützen Sie persönlich, ein Callcenter gibt es bei uns nicht. Deshalb haben Sie bei uns immer mit einem unserer Vermögensschadenexperten zu tun.
Das ist einer der großen Vorteile unseres Onlineportals: Antrag und Policierung erfolgen durch unsere optimierten Prozesse vollautomatisch und minutenschnell. So können wir uns auf das wirklich Wichtige konzentrieren – die Gespräche mit unseren Kunden.
Als Experte und Makler aufzuklären, Fragen zu beantworten, bei Vertragsabschluss mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und Sie im Schadenfall individuell zu unterstützen, das ist unser Anspruch.
© Flora Anna Grass – exali GmbH

Die exali Media-Haftpflichtversicherung über den erfahrenen Spezialversicherer Hiscox ist eine auf die Branche zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung. Diese beinhaltet die für Mediendienstleister und Agenturen besonders wichtige Vermögensschadenhaftpflicht sowie die Betriebshaftpflicht.
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© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten
Februar 23, 2012 um 12:41 Uhr
Als Blogger bin ich als nebenberuflich Selbständiger unterwegs und nutze die Kleinunternehmer-Regelung. Als Versicherung kommt imho daher die Media-Haftpflicht light in Frage - allerdings sind die Umsatzangaben ( nicht mehr als 250.000,00 € ) und auch die Versicherungsprämie für Blogger sehr hoch angesetzt. Wird es einen für Blogger zugeschnittenen Tarif geben oder lohnt sich ein solches Produkt wirtschaftlich für Sie nicht?
Antworten
Februar 24, 2012 um 13:12 Uhr
Hallo Rick, vielen Dank für Deinen Kommentar und Deine Anregungen. Die von Dir angesprochenen 250.000,00 Euro Umsatz werden nicht für die Kalkulation des Beitrages zu Grunde gelegt, sondern stellen die Grenze dar, bis zu welchem Umsatz wir die speziellen Online-Tarife anbieten können. Ich verstehe, dass Dir als Nebenberufler der Beitrag hoch erscheint. Darüber habe ich auch schon häufig mit Versicherern diskutiert. Jedoch müssen Versicherer auf Basis des Risikos den Beitrag kalkulieren – auch wenn für Dich die Nebentätigkeit noch keine großen Umsätze bringt. Unter Risikoaspekten sind da Nebenberufler aus Versicherer-Sicht sogar häufig ein höheres Risiko. Die Versicherer argumentieren hier mit der Komplexität und den sehr hohen Anforderungen im IT und Medienbereich, denen man nebenbei nicht immer gerecht wird. Das geht sogar soweit, dass viele Versicherer nur hauptberuflich Selbständige versichern. Bei unserer Media-Haftpflicht ist dies jedoch nicht der Fall. Am Jahresbeitrag von knapp 340,00 Euro für Existenzgründer bzw. seit kurzem selbständig Tätigen und knapp 400,00 Euro für „alte Hasen“, werden wir daher auf unserem exali Portal wenig Spielraum für Anpassungen nach unten haben. Was den Versicherungsumfang anbelangt, passt dieser sehr gut für Blogger – wenn Du hier noch Anregungen für Verbesserungen hättest, haben wir immer ein offenes Ohr. Da wir auch schon recht bekannte Blogger versichert haben, gehe ich davon aus, dass unsere Media-Haftpflicht wirtschaftlich schon Sinn macht. Hängt aber sicherlich vom Einzelfall ab. Es gibt natürlich auch viele sehr gute Blogs, die sich mit der Monetarisierung schwer tun – und für die ist eine Media-Haftpflicht wirtschaftlich schwer zu finanzieren… Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Februar 29, 2012 um 01:16 Uhr
Ich freue mich sehr, dass es ein solches Produkt gibt - allerdings habe ich nur durch einen Artikel in der Fachpresse zu euch gefunden. Der normale "Versicherungsmakler" ist mit solchen Themen leider völlig überfordert...
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