Allerdings nimmt diese erhebliche Ausschlüsse im Versicherungsumfang vor, wenn es um Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, von Marken- und Urheberrechtsverletzungen oder um rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Kunden geht.
Der vorliegende Fachartikel gibt einen Überblick über die Absicherungsmöglichkeiten und -grenzen der Rechtsschutzversicherung und zeigt sinnvolle Alternativen auf.
Die Lücken der Rechtsschutzversicherung schließen kann zum Beispiel eine Consulting-Haftpflicht bzw. eine berufsspezifische Betriebshaftpflicht für selbstständige Berater, Trainer und Manager mit integriertem «passiven Rechtsschutz». Sie übernimmt nicht nur die anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines Schadenersatzanspruches, sondern kommt auch für den Schadensersatz in Höhe der versicherten Deckungssummen auf.
Das Kostenrisiko für Anwalts-, Gutachter-, Zeugen-, und Gerichtskosten ist für die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen nicht unerheblich. Eine Rechtsschutzversicherung schützt im Rahmen der freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit unter anderem bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
Hier einige Schadenbeispiele aus der Praxis, die je nach gewählter Leistungskomponente von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden:
Firmendaten werden nicht datenschutzgerecht entsorgt, so dass geschützte Kundendaten an die Öffentlichkeit gelangen. Es wird ein Verfahren eingeleitet.
Bei einer steuerlichen Betriebsprüfung werden wesentliche Teile der Steuererklärung nicht anerkannt. Die Finanzbehörde erhebt eine Steuernachforderung von über 20.000 Euro. Die Klärung der Rechtmäßigkeit dieser Nachforderung erfolgt vor Gericht.
Ihnen wird vorgeworfen, einen Scheinselbstständigen für die Unterstützung in einem längeren Projekt beschäftigt zu haben. Wegen der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für diesen angeblichen «Scheinselbstständigen» kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie parken Ihren Geschäftswagen an einer vielbefahrenen Straße. Über Nacht werden zur Vorbereitung einer Baustelle Halteverbotsschilder aufgestellt. Am darauffolgenden Tag wird Ihr Firmenfahrzeug abgeschleppt. Sie lehnen es ab, die von der Verwaltungsbehörde verlangten Kosten zu zahlen.
An einer Ampelkreuzung fährt das vor Ihnen stehende Fahrzeug bei Grün plötzlich rückwärts. Der Unfallverursacher schildert seiner Versicherung, Sie wären aufgefahren. Damit Sie Ihren Schaden schnell erstattet bekommen, engagieren Sie einen Anwalt.
Sie monieren beim Autohändler ein störendes Geräusch am Getriebe des fabrikneuen Firmenwagens. Die Fachwerkstatt weigert sich, die Reparatur als Garantiefall anzuerkennen. Durch Einschalten eines Sachverständigen werden die Voraussetzungen für eine außergerichtliche Klärung geschaffen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt der Rechtsschutzversicherer.
Der Versicherungsnehmer hat seine betriebliche Computeranlage geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu Differenzen. Der Leasinggeber klagt vor Gericht auf Fortführung des Leasingvertrags.
Durch den Wechsel des Steuerberaters stellen Sie fest, dass ihr bisheriger Steuerberater wichtige Abschreibungen nicht geltend gemacht hat. Das Finanzamt erkennt die Korrekturen aufgrund von Verjährung nicht mehr an. Da sich der alte Steuerberater weigert für den Schaden aufzukommen, schalten Sie einen Anwalt ein.
Aufgrund eines Betriebsunfalles erleidet Ihr Mitarbeiter Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen Aufsichtspflichtverletzungen vor und erhebt Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Sie haben ein Büro angemietet und erkennen eine offensichtlich überhöhte Jahresabrechnung für Heizungs- und Nebenkosten nicht an.
Neben den vorgenannten Risiken aus der freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit, können auch die privaten Risiken mit einem Rechtsschutzvertrag für Nichtselbstständige abgesichert werden.
Wie bereits erwähnt, gibt es wichtige berufliche und geschäftliche Bereiche, die über einen Rechtsschutzvertrag nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (kurz ARB) in der Regel nicht versichert werden können. Dazu zählen unter anderem:
Die ARB schließen somit gerade die Bereiche aus, die im Berufsalltag von selbstständigen Trainern, Beratern, Managern sowie Consultingunternehmen ein hohes Schadenrisiko bergen. Für diese Berufsgruppen empfiehlt sich daher die zusätzliche Vorsorge mit einer consulting-Haftpflichtversicherung bzw. berufsspezifischen Betriebshaftpflicht, da diese den sogenannten „passiven Rechtsschutz“ beinhaltet.
Gute Versicherer ersetzen zudem auch notwendige Kosten der Abwehr einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer, selbst wenn die Verfügung einen Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf betrifft.
Mehr zum Thema „Fehlerhafte Beratung durch Unternehmensberater“ lesen Sie auch in diesem Fachbeitrag.
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