Frage: Als Unternehmensberater erstelle ich Unternehmensplanungen (GuV, Bilanz, Cashflow, Liquidität) und führe ähnliche Tätigkeiten durch, die üblicherweise unter den Bereich Controlling und Rechnungswesen fallen.
Im Online-Antrag (Frage 4b) fragen Sie konkret nach dem Begriff «Finanzberatung» und ob dort Tätigkeiten erbracht werden. Was verstehen Sie dabei genau unter der Finanzberatung?
Ralph Günther: Gemeint sind hier nur Tätigkeiten in der Finanzdienstleistung, für die eine spezielle Erlaubnispflicht und Versicherungspflicht besteht. Dazu gehören u.a. Versicherungsvermittlung und Fondsvermittlung.
Die von Ihnen beabsichtigten Tätigkeiten im Bereich Controlling und Rechnungswesen fallen darunter nicht. Das heißt: Die Frage im Online-Antrag können Sie mit „nein“ beantworten. Ihre genannten Tätigkeiten sind explizit mitversichert und werden unter den Beispielen der versicherten Tätigkeiten auch in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt:
„exali consult bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden in Ausübung der Tätigkeit als Unternehmensberater (volks- u. betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung) / (Senior) Consultants; Business- und Managementberater; (Business)Analysten; Controller; Strategieberater; Organisationsberater; Prozessberater; Managementberater; Management Auditor; Strategieberater; zum Beispiel
Sie finden die Beispiele für versicherte Risiken der Berufshaftpflicht für Unternehmensberater auch vor Antragstellung auf unserer Webseite.
Ich möchte mich bei Ihnen für diese Frage bedanken. Wir haben Ihren Hinweis zum Anlass genommen und die Frage 4 b) im Online-Antrag wie folgt präzisiert:
« 4. Sie führen Beratungen durch oder erbringen Dienstleistungen im direkten Zusammenhang mit folgenden genannten Tätigkeiten oder Einsatzbereichen:
b) Finanzdienstleistung (z.B. Versicherungsvermittlung oder Fondsvermittlung)»
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