Beraterhaftpflicht für eine GbR: Wer ist darüber versichert?

Sie fragen - Wir antworten | Februar 2010

Frage: Ich gründe gerade zusammen mit einem Partner eine Unternehmensberatung für Datenschutzfragen, die sich hauptsächlich auf die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten spezialisieren wird. Als Gesellschaftsform wählen wir zunächst die GbR. Sowohl mein Partner als auch ich werden Beratungen durchführen. Sind wir bei Abschluss einer Beraterhaftpflicht beide als GbR-Mitglieder versichert oder müsste jeder eine eigene Haftpflicht bei Ihnen abschließen?

Antwort von exali

Ralph Günther: Bei unserer Consulting-Haftpflicht gehören zu den versicherten Personen der GbR nach I. Ziffer 2. der exali Consulting Haftpflicht VSH-Bedingungen und BHV-Bedingungen (in Verbindung mit den Besonderen Bedingungen):


  • Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers;
  • angestellte und freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers, Volontäre und Praktikanten;
  • in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen.

Wenn Sie im exali Online-Antrag für die Consulting-Haftpflicht die GbR als Versicherungsnehmer eintragen, sind somit Sie und Ihr Partner (Mitgesellschafter und Geschäftsführer der GbR) über den gleichen Vertrag versichert. Ein zweiter Vertrag ist nicht notwendig.

Mehr Informationen finden Sie in den Dokumenten zur Consulting-Haftpflicht.

Umfirmierung der GbR
Eine spätere Umfirmierung der GbR in eine andere Rechtsform (z.B. GmbH, UG, GmbH und Co. KG, Limited etc.) ist bei der exali Consulting-Haftpflicht ohne Mehrbeitrag möglich. Dabei sind ebenfalls alle Geschäftsführer sowie festen und freien Mitarbeiter der neuen Gesellschaft automatisch mitversichert.

Weitere Informationen zur Beraterhaftpflicht für externe Datenschutzbeauftragte.

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Februar 2010
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