Beraterhaftpflichtversicherung für Arbeitsschutz abschließbar?

Sie fragen - Wir antworten | Januar 2010

Frage: Mein Geschäftspartner und ich wollen eine Beraterfirma mit Fokus auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Kommunikation aufbauen. Müssen wir für diese Tätigkeit eine Beraterhaftpflichtversicherung abschließen und wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort von exali

Ralph Günther: Soweit uns bekannt ist, ist eine Beraterhaftpflichtversicherung bei den von Ihnen angestrebten Tätigkeiten keine Pflicht. Dennoch empfehlen wir zur Minimierung des eigenen Risikos eine Haftpflichtversicherung. Die Gründe: Vermutlich werden Sie gerade in der Aufbauphase Ihrer neuen Firma noch keine Rücklagen für einen kostenintensiven Schadenfall haben. Hinzu kommt, dass Auftraggeber eine spezifische Beraterhaftpflichtversicherung für die gemeinsame Zusammenarbeit voraussetzen.

Wir haben in der kürzeren Vergangenheit mehrere Anfragen zur Berufshaftpflichtversicherung für externe Fachkräfte und Berater für Arbeitssicherheit und Betriebsschutz (z.B.  Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz, Maschinenschutz) erhalten, so dass wir diesen Tätigkeitsbereich in die Consulting-Haftpflichtversicherung übernommen haben.

Bei der Online-Antragstellung können Sie ab sofort unter Frage 1 g) folgende versicherte Tätigkeit anklicken:

externe Fachkräfte und Berater für Arbeitssicherheit und Betriebsschutz
(z.B. Arbeitsschutz, Brandschutz und Maschinenschutz)

Nach unserer Erfahrung wird Beratung für Arbeitssicherheit und Betriebsschutz oft auch zusammen mit anderen Beratungsleistungen angeboten. Oder es  werden parallel weitere Beratungsleistungen erbracht. Sie hatten z.B. konkret erwähnt, dass Sie im Bereich der Kommunikation tätig sind.

Durch die Integration der vorgenannten Tätigkeiten in unsere Consulting-Haftpflichtversicherung können Sie über einen Vertrag zusätzlich noch weitere Tätigkeiten als Berater (z.B. Unternehmensberater, Personalberater, Projektleiter und Manager, Trainer oder Coach) ohne Mehrbeitrag mitversichern.

Eine pauschale Aussage zur Höhe der Versicherungssummen / Deckungssummen in Ihrem Fall kann ich leider nicht treffen. Diese orientiert sich am möglichen Risiko, insbesondere an Ihrem Kundenklientel. Hierzu fehlen mir leider Informationen. In einem persönlichen Telefonat gebe ich Ihnen aber gerne eine Hilfestellung für die Auswahl der entsprechenden Versicherungssumme.

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Januar 2010
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