Sind Berechnungen, Prognosen und Bewertung im Rahmen einer Beratertätigkeit versichert?

Sie fragen - Wir antworten | Januar 2011

Frage: In den Versicherungsbedingungen der Consulting-Haftpflicht steht: Nach Ziffer II, Abs. 5 sind „Ansprüche wegen des Nichteintreffens von Prognosen über Renditen, Erträge, Einsparungen, Kosten, steuerliche Wirkungen, Bauzeiten oder Liefertermine“ ausgeschlossen. Im Rahmen meiner Beratertätigkeit, kann es jedoch sehr gut sein, dass ich in einem Gutachten oder bei einer Ermittlung des Unternehmenswertes Prognosen abgebe.

Antwort von exali

Ralph Günther: Bezogen auf die «Consulting-Haftpflicht VSH-Bedingungen 01-2008» habe Sie recht. Jedoch haben wir hierzu eine Klarstellung unter Ziffer II, Abs. 2 den Besonderen Bedingungen von exali mit aufgenommen, die diesen Ausschluss deutlich relativiert. Ich zitiere:

„2. Betriebswirtschaftliche Berechnungsmethoden: Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche wegen fehlerhafter Berechnungen über Renditen, Erträge und Einsparungen, soweit diese auf der Basis anerkannter betriebswirtschaftlicher Berechnungsmethoden erstellt werden. Dies gilt nicht, soweit die der Berechnung zu Grunde gelegten Annahmen (wirtschaftliche Entwicklungen und Daten) unzutreffend sind.“

Insofern sind die von Ihnen angesprochenen Berechnungen im Rahmen eines Gutachtens oder einer Unternehmensbewertung z.B. nach dem Prinzip des „Discounted Cash-Flow“ versichert. Nicht versichert bleiben Ansprüche, die aus daraus resultieren, dass die der Berechnung zu Grunde gelegten Annahmen und Parameter wie z.B. Inflationsraten, Marktentwicklung etc. nicht eintreffen.

Wir empfehlen bei Beratungen in diesem Umfeld gegenüber dem Auftraggeber im Beratervertrag oder den AGB klarzustellen, dass diese Angaben modellhaften Charakter haben und diese Annahmen in der Realität über- oder unterschritten werden. Der Charakter der „Modellhaftigkeit“ kann auch dadurch unterstützt werden, dass in der Berechnung oder Analyse unter verschiedenen Annahmen Best-Case- und Worst-Case Betrachtungen erstellt werden.

Weiterführende Informationen: Consulting-Haftpflicht Dokumente

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