Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden, die Sie Dritten im Rahmen Ihrer Beratungstätigkeit zufügen, ist als wichtiger Versicherungsbaustein eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung in der «Consulting-Haftpflicht» beinhaltet. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich ebenso wie bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung um eine «All-Risk-Deckung».
Da Unternehmensberater oft unterwegs und vor Ort beim Auftraggeber arbeiten, oder auch Schulungen oder Seminare abhalten, ist die Absicherung von Personen- und Sachschäden sehr wichtig. Haftungsrisiken entstehen auch durch das Unterhalten eines eigenen Büros.
Die Betriebshaftpflichtversicherung wird mit drei unterschiedlichen Versicherungssummen in der Tarifauswahl sowie im individuellen Bausteinrechner angeboten.
Die Versicherungssummen sind 2-fach maximiert, d.h. für alle Betriebshaftpflicht-Schadenfälle eines Jahres steht jeweils die doppelte Versicherungssumme für Schadenzahlungen zur Verfügung.
Für drei Bereiche gibt es in der Betriebshaftpflichtversicherung Höchstentschädigungsgrenzen (Sublimite)
Die Selbstbeteiligung für Sachschäden beträgt 100,00 € je Schadenfall. Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung kann im individuellen Bausteinrechner auch abgewählt werden. Wir empfehlen dies jedoch nur, wenn Sie bereits eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (Vorversicherung) haben. Langfristig sollten Sie jedoch überlegen, die Betriebshaftpflichtversicherung in die «Consulting-Haftpflicht» zu integrieren.
Erklärung Mietsachschäden im Glossar© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten