Consulting-Haftpflicht auch mit Versicherungsschutz für EU und weltweit?

Sie fragen - Wir antworten | Januar 2011

Frage: Bieten Sie auch Versicherungsprodukte im Bereich Consulting-Haftpflicht für Unternehmensberater mit Umfang- und Geltungsbereich EU und international an? Gibt es hier gegebenenfalls abweichende bzw. individuelle Gestaltungsmöglichkeiten?

Antwort von exali

Philipp Locher: Zum Versicherungsschutz in Europa: Die Consulting-Haftpflicht ist bereits in der Standardvariante mit dem Geltungsbereich EU (Europäische Union), EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und Schweiz ausgestattet.

Dadurch sind Haftpflichtansprüche aus Vertragsverhältnissen mit Auftraggebern versichert, die vor Gerichten der Mitgliedsstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz geltend gemacht werden und auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.

Sie finden diese Regelung in den Consulting-Haftpflicht VSH Bedingungen unter Punkt V.

Zum weltweiten Versicherungsschutz: Sie können den Versicherungsschutz der Consulting-Haftpflicht auf eine weltweite Deckung ausdehnen.

Wichtig: Die folgenden Konditionen für eine Deckungserweiterung setzen voraus, dass Ihre Auslandsumsätze weniger als 50 % des Gesamtumsatzes ausmachen. Sollten Ihre Auslandsumsätze diese Grenze überschreiten, so ist ein individuelles Angebot notwendig, das wir Ihnen auf Anfrage gerne i.d.R. innerhalb von 2 Arbeitstagen erstellen.

a) Eine weltweite Deckung ohne den Einschluss von Ansprüchen aus den USA und Kanada: Zuschlag von 15 % auf den Beitrag der Vermögensschadenhaftpflicht (mindestens jedoch 250,00 € netto).

b) Eine weltweite Deckung inkl. der Versicherung von Ansprüchen aus den USA und Kanada: Zuschlag von 50 % auf den Beitrag der Vermögensschadenhaftpflicht (mindestens jedoch 500,00 € netto).

Hinweis: Der Existenzgründerrabatt i.H.v. 40 % wird auch auf den Beitragszuschlag für eine weltweite Deckung angerechnet.

Erlauben Sie mir zur Verdeutlichung noch ein Fallbeispiel, in dem sich der Existenzgründer für eine Versicherungssumme für Vermögensschäden i.H.v. 250.000,00 € und für Sach- und Personenschäden i.H.v. 2 Mio. € entscheidet:

Nettobeitrag mit Existenzgründerrabatt ohne weltweite Deckung: 257,00 €
Fall 1: Zuschlag für weltweite Deckung ohne USA und Kanada:
Gesamt
 
Abzug des Existenzgründerrabatts von 40% in den ersten 2 VS-Jahren
Jahresnettobeitrag
Jahresbruttobeitrag (inkl. 19% Versicherungssteuer)
250,00 €
507,00 €
 
-100,00 €
407,00 €
484,33 €
Nettobeitrag mit Existenzgründerrabatt ohne weltweite Deckung: 257,00 €
Fall 2: Zuschlag für weltweite Deckung inkl. USA und Kanada:
Gesamt
 
Abzug des Existenzgründerrabatts von 40% in den ersten 2 VS-Jahren
Jahresnettobeitrag
Jahresbruttobeitrag (inkl. 19% Versicherungssteuer)
500,00 €
757,00 €
 
-200,00 €
557,00 €
662,83 €


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