Directors & Officers Versicherung (D&O)

Die optionale D&O Versicherung (auch Manager Haftpflicht genannt) ist ein Zusatzbaustein zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie bietet Interim Managern (Manager auf Zeit) zusätzlichen Versicherungsschutz wenn Sie nicht nur als Berater, sondern auch als Organ eines Unternehmens (z.B. Geschäftsführer oder Vorstand) tätig sind.

Ein Interim Manager haftet z.B. nach § 93 Abs. 2 AktG und § 43 Abs. 2 GmbHG auch gesellschaftsrechtlich, d.h. für Schadenersatzansprüche, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Mitglied des Managements resultieren. In Kombination mit der «Consulting-Haftpflicht» bietet die D&O Versicherung vollumfänglichen Schutz vor vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Schadenersatzansprüchen.

Per Definition ist ein Manager auf Zeit (Interim Manager) in Organfunktion ein zeitlich befristeter und i.d.R. auf Honorarbasis tätiger Geschäftsführer oder Vorstand mit klar definierten Führungsaufgaben. Er zeichnet für die ihm übertragene Führungsaufgabe verantwortlich, zum Beispiel, indem ihm Prokura erteilt wird.

Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)

Im Rahmen der D&O Versicherung übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten z.B. für Anwälte, Gutachter und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).

Der Passive Rechtschutz spielt bei der D&O Versicherung eine sehr zentrale Bedeutung, da alle Manager für „Verfehlungen“ gesamtschuldnerisch haften, außer der Interim Manager kann sich exkulpieren, d.h. sein vermutetes Verschulden widerlegen.

Wird dem Interim Manager eine wissentliche Pflichtverletzung vorgeworfen, übernimmt der Versicherer dennoch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen, bis die wissentliche Pflichtverletzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Die Versicherungssumme für den D&O Baustein beträgt 100.000,00 € je Versicherungsfall. Die Selbstbeteiligung beläuft sich auf 100,00 € je Versicherungsfall.

Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt subsidiär, d.h. soweit für diese Ansprüche nicht bereits aus einem anderen Versicherungsvertrag, z.B. aus dem D&O Vertrag des Auftraggebers, Versicherungsschutz für den Interim Manager besteht.
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