Frage: Wir sind nicht bei allen unseren Kunden als Datenschutzbeauftragte tätig. Einige Kunden nutzen "nur" unsere Beratung bei Bedarf. Sind diese Tätigkeiten in einem der Consulting-Haftpflicht Tarife mitversichert?
Philipp Locher: Die Absicherung von Tätigkeiten als bestellter Datenschutzbeauftragter ist bei uns in den Versicherungsschutz der Consulting-Haftpflicht eingebettet. Durch die Consulting-Haftpflicht sind – wie der Name schon vermuten lässt – generell Tätigkeiten als Unternehmensberater (zu volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und IT-bezogenen Fragestellungen) versichert. Also nicht nur die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter, sondern auch als Datenschutz-Berater oder sonstiger Unternehmensberater.
Hinweis: Die versicherten Tätigkeiten der Consulting-Haftpflicht sind sehr weit gefasst. Dies bedeutet, dass durch die Bedingungen alle Risiken eines Unternehmensberaters vom Versicherungsschutz umfasst sind, mit Ausnahme der explizit aufgezählten Ausschlüsse.
Dadurch können Sie während des laufenden Versicherungsvertrages Ihr Spektrum an Beratungsleistungen erweitern, ohne dies dem Versicherer melden zu müssen – und genießen dennoch vollen Versicherungsschutz.
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