Für Datenschutzbeauftragte: Net IT, Consult oder Professions?

Sie fragen - Wir antworten | August 2009

Frage: Auf Ihrer Website unter Consulting-Haftpflicht wird als versicherbare Gruppe auch der externe Datenschutzbeauftragte genannt, während er in der Auflistung Net-IT nicht vorkommt. Auf der Website www.hiscox.de wird der externe Datenschutzbeauftragte in der Gruppe Professions geführt. Welche der drei möglichen Gruppen Net-IT, Consult oder Professional ist für mich als Einsteiger in die Selbstständigkeit am besten geeignet?

Antwort von exali

Ralph Günther: Ihre Frage ist sehr gut. Dazu muss ich etwas ausholen.

1. Die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ist sowohl durch die IT- Haftpflichtversicherung versichert, als auch über die auf unserem Versicherungsportal angebotene Consulting-Haftpflicht.

2. Die dritte Möglichkeit ist der Versicherungstarif Professions von der Hiscox. Dieser wurde eingeführt, um Dienstleistungsberufe zu versichern, die über Net-IT oder die Consulting-Haftpflicht nicht versicherbar sind. Dass auf der Webseite der Hiscox nun gerade der externe Datenschutzbeauftragte als Beispiel aufgeführt wird, ist nicht gerade das beste Beispiel für Professions, da diese Tätigkeit wie im Punkt 1 beschrieben über Net-IT oder Consult versicherbar ist. Aber: Es ist eine weitere Möglichkeit.

3. Ob nun Net-IT, Consult oder gar Professions für Sie die richtige Wahl ist, hängt vor allem davon ab, ob die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter Ihre einzige Tätigkeit ist, oder ob Sie zusätzlich noch Tätigkeiten aus dem IT Umfeld oder im Consulting durchführen.

In der Praxis werden die Leistungen als Datenschutzbeauftragter oft als Zusatz zu IT-Dienstleistungen oder zur Tätigkeit als (Unternehmens-)Berater angeboten.
Im Sinne einer umfassenden beruflichen Absicherung ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz ALLE Leistungen umfasst. Hierzu kurz eine kleine Hilfestellung:

 

Tätigkeiten
freiberuflich / selbständig
empfohlener Tarif
  • externer Datenschutzbeauftragter
Consulting-Haftpflichtversicherung
(Sonderkonzept exali)
  • (Unternehmens-)Beratertätigkeiten
  • keine IT Tätigkeiten oder nur im
    untergeordneten Umfang
Tätigkeiten
freiberuflich / selbständig
empfohlener Tarif
  • externer Datenschutzbeauftragter
IT-Haftpflichtversicherung Net-IT
(Sonderkonzept exali)
  • IT Tätigkeiten
  • kein Consulting oder nur im
    untergeordneten Umfang
Tätigkeiten
freiberuflich / selbständig
mögliche Alternative
  • externer Datenschutzbeauftragter
VSH für Dienstleister Professions
  • keine (Unternehmens-)
    Beratertätigkeiten
  • keine IT Tätigkeiten

4. Neben den bereits aufgeführten Kriterien gibt es noch weitere Unterscheidungen, die für eine Auswahl wichtig sein können.

a) In der IT-Haftpflichtversicherung ist automatisch die Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden dabei.
Bei der Consulting-Haftpflichtversicherung und beim Professions-Tarif kann die Büro- und Betriebshaftpflicht (kurz BHV) optional dazu gewählt werden. Da Sie als externer Datenschutzbeauftragter in der Regel vor Ort beim Auftraggeber arbeiten, empfehle ich Ihnen die BHV auf jeden Fall mit zu beantragen. Es kann auch sein, dass der ein- oder andere Auftraggeber den Nachweis der BHV von Ihnen fordern wird.

b) Auch hinsichtlich der Deckungssummen gibt es Unterschiede: Bei der IT-Haftpflichtversicherung beträgt die niedrigste Deckungssumme für Vermögensschäden 500.000 EUR. Bei der consulting-Haftpflichtversicherung wird auch eine niedrigere Variante mit 250.000 EUR angeboten.

c) Natürlich ist auch der Beitrag der Tarife unterschiedlich kalkuliert. Hierzu eine kurze Übersicht:

 

Variante 1 Net IT (Umsatz
bis 100K)
Consult Professions
Vermögensschäden pauschal
500.000 EUR
500.000 EUR 500.000 EUR
Sachschäden pauschal
2.000.000 EUR
pauschal
2.000.000 EUR
Personenschäden 2.500.000 EUR
Jahresnettobeitrag 620,00 EUR 590,00 EUR 752,50 EUR

 
Für Sie als Einsteiger gibt es bei Consult und Professions noch einen Startup-Tarif (für zwei Jahre). Bei der Net IT gibt es diesen Tarif auch, jedoch ist der Startup-Tarif an den Umsatz gebunden (nicht mehr als 100.000 EUR Jahresnettoumsatz) und den hatte ich bei Variante 1 schon berücksichtigt. Da bei der IT-Haftpflichtversicherung der Startup-Tarif an den Jahresnettoumsatz gebunden ist, kann der Nachlass auch länger als zwei Jahre genutzt werden.

 

Variante 2:
Existenzgründer
Consult Professions
Vermögensschäden 500.000 EUR 500.000 EUR
Sachschäden pauschal
2.000.000 EUR
pauschal
2.000.000 EUR
Personenschäden
Jahresnettobeitrag 501,50 EUR 639,63 EUR

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