II. FAQ zur Consulting-Haftpflicht: Versicherungsumfang

  1. Welche Berater, Manager und Trainer sind über die exali «Consulting-Haftpflicht» versichern?
  2. Welche Tätigkeiten und Risiken sind über die «Consulting-Haftpflicht» versichert?
  3. Welche Einschränkungen (Ausschlüsse) gibt es in der Berater-Versicherung?
  4. Sind weitere Niederlassungen im In- und Ausland mitversichert?
  5. Sind Vorumsätze bzw. alte Aufträge mitversichert?
  6. Sind auch Eigenschäden durch die «Consulting-Haftpflicht» versichert?
  7. Was ist über den optionalen Baustein Rücktritt vom Auftrag / Projekt versichert?
  8. Was ist über den optionalen D&O Baustein versichert?
  9. Was ist über die optionale Leistungserweiterung M&A versichert?
  10. Gibt es Vorteile für Existenzgründer bzw. Startup-Unternehmen?
  11. Welche Vorteile ergeben sich durch die Tarifauswahl und den individuellen Bausteinrechner?
  12. Welche Regelung zur Selbstbeteiligung gibt es bei der «Consulting-Haftpflicht»?
  13. Gilt mein Consulting-Haftpflicht Vertrag auch bei der Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH oder andere Gesellschaftsform?
  14. Welche Personen sind bei einer Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG versichert?
  15. Besteht Versicherungsschutz, wenn ich zusätzlich zur Tätigkeit in meiner eigenen GmbH noch als freiberuflicher bzw. selbständiger Consultant arbeite?
  16. Habe ich Versicherungsschutz auch nach Kündigung meines Vertrages (Nachhaftung)?
  17. In welchen Ländern besteht durch den Vertrag Versicherungsschutz?
  18. Wer ist der Versicherer HISCOX?

1. Welche Berater, Manager und Trainer sind über die exali «Consulting-Haftpflicht» versichern?

Bei der «Consulting-Haftpflicht» handelt es sich um eine „offene Deckung“ für die Risiken als Unternehmensberater, Personalberater und Interim Manager. Im Online-Antrag können Sie zusätzlich zu Klarstellung Ihrer Tätigkeitsfelder eine oder mehrere der folgenden neun Aufzählungen auswählen, die dann in den Versicherungsschein übernommen werden:

1. Unternehmensberater
Unternehmensberater (volks- u. betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung), (Senior-) Consultant, Business- und Managementberater, (Business-) Analysten, Controller, Strategieberater, Organisationsberater, Prozessberater, Logistikberater, Managementberater, Management Auditor

Durch den optionalen Zusatzbaustein „M&A“ kann auch die Tätigkeit als Unternehmensberater im Einsatzbereich Mergers & Acquisitions umfänglich versichert werden.

2. Personalberater und Vermittler
Personalberater, Personalvermittler (kaufmännisch), Personaldienstleister (inkl. Arbeitnehmerüberlassung), Personaldienstleiter, Arbeitnehmerüberlassung, Personalentwickler, Personalcontroller, Headhunter, Recruiter, E-Recruiter, Recruiting Process Manager, Outplacement

3. Markt- und Meinungsforscher
Marktforscher und Meinungsforscher, market research Analyst (nicht Bank und Investmentbereich)

4. Interim Manager und Projektleiter
Interim Manager / Manager auf Zeit, externer Programm Manager / Produktmanager, Qualitätsmanager (QM / TQM / EFQM), Outsourcing Manager, Auditor, Testmanager, Projektleiter, Projektmanager, Projektcontroller, Projektassistent

Durch den optionalen Zusatzbaustein „D&O Versicherung“ kann auch die Organhaftung aus der Tätigkeit als Interim Manager versichert werden.

5. Trainer
Freiberuflicher Dozent (z.B. Schulungen, Seminare), Trainer, Coach, Mediator, Wirtschaftsmediator, Moderator, Supervisor

6. Externe Fachkraft und Berater für Arbeitssicherheit
Externe Fachkraft und Berater für Arbeitssicherheit und Betriebsschutz - auch «SiFa» oder «FaSi» genannt - (z.B. Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Maschinenschutz)

7. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Externe Fachkraft als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz «SiGeKo» genannt

8. Betriebsbeauftragter für Umweltschutz
Externer Beauftragter für die Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf allen Gebieten des betrieblichen Umweltschutzes

9. Externer Datenschutzbeauftragter

Durch die exklusiven Leistungserweiterungen in den Besonderen Bedingungen von exali sind auch überschneidende Tätigkeiten im IT- und Telekommunikationsbereich sowie als Medienagentur versichert.

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2. Welche Tätigkeiten und Risiken sind über die «Consulting-Haftpflicht» versichert?

Bei der «Consulting-Haftpflicht» handelt es sich um eine „All-Risk-Deckung“. D.h. die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten als Consultant versicherten Risiken sind pauschal versichert, ohne dass diese im Versicherungsschein einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele.

Beispiele für versicherte Risiken als Unternehmensberater in den Bereichen:

  • Existenzgründung und Firmengründung, Finanzierung und Fördermittel, Cash-flow-Beratung und Planung
  • Auslagerung (Outsourcing), Umstrukturierung, Kostensenkung, Rationalisierung, Einführung neuer Technologien, Risk-Management
  • Buchführung, Rechnungswesen und Controlling
  • Beratung in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Merchandising; Außenwirtschaftsberatung
  • Gutachterliche Beurteilung bestehender Betriebs- oder Marktverhältnisse (Marktanalyse)
  • Managementberatung u.a. in den Bereichen Strategie, Organisation, Leadership und Marketing
  • Strategieentwicklung, Strategieplanung und Umsetzung
  • Beschaffungs- und Einkaufsoptimierung, Logistikberatung, Organisationsdiagnose
  • Qualitätsmanagement, Umweltmanagement und Auditierung
  • Sicherheits- und Datenschutzberatung
Durch den optionalen Zusatzbaustein „M&A“ kann auch die Tätigkeit als Unternehmensberater im Einsatzbereich Mergers & Acquisitions umfänglich versichert werden.

Beispiele für versicherte Risiken als Personalberater und Personalvermittler in den Bereichen:

  • Personalsuche / Personal-Recruitment (Headhunting), E-Recruiting, Personalauswahl und Vermittlung
  • Arbeitnehmerüberlassung (AÜ), Zeitarbeit, Personalleasing
  • Beratung, Unterstützung und Durchführung von Bewerbungsgesprächen, Eignungstests und Assessment-Centern (AC´s), Informationsveranstaltungen
  • Entwicklung und Gestaltung von Personal- und Stellenanzeigen sowie deren Schaltung in den Medien
  • Personalschulung, Personalentwicklung, Weiterbildung, Workshops, training on the job
  • Qualitäts- und Transferkontrolle (z.B. Mitarbeiterbefragungen, Coaching)
  • Personalwirtschaftliche Potential- und Kapazitätsanalyse
  • Evaluation z.B. von Managern und Führungskräften
  • Personalwirtschaftliche Unternehmensbewertungen
  • Personalmarketing, Organisations-Audits

Beispiele für versicherte Risiken als Markforscher und Meinungsforscher in den Bereichen:

  • Planung und Durchführung von Marktanalysen und Meinungsumfragen (z.B. Interviews, Tests, Mailings)
  • Planung und Durchführung von Datenerhebungen
  • Auswertung und Aufbereitung von Umfrageergebnissen
  • Beratung im Zusammenhang mit Marktbefragungen, z.B. zur Methodik, Realisierbarkeit, Kosten, Zielgruppen und Marktpotentialen
  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • Analyse von Distributionswegen

Beispiele für versicherte Risiken als Interim Manager und Projekt Manager in den Bereichen:

  • Zeitlich befristete Übernahme von Management und Führungsaufgaben
  • Zeitlich befristete Übernahme von Management und Führungsaufgaben
  • Treffen von Entscheidungen für das Unternehmen
  • Management-Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Leitung eines Projektes (Definition, Auftrag, Planung, Durchführung, Kontrolle, Abschluss)
  • Integrationsmanagement, Inhalts- und Umfangsmanagement, Terminmanagement, Kostenmanagement
  • Qualitätsmanagement (z.B. TQM, EFQM), Beschaffungsmanagement, Risikomanagement, Personalmanagement (HR), Kommunikationsmanagement
  • Durchführung von Audits z.B. zur Bewertung von Prozessen hinsichtlich der Erfüllung von Anforderungen und Richtlinien
  • Planung und Steuerung von Testprozessen sowie Durchführung von Reviews

Beispiele für versicherte Risiken als Trainer oder Coach in den Bereichen:

  • Planung und Durchführung von Schulungen und Seminaren, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Teamentwicklung, Organisationsentwicklung, Potentialanalyse
  • Personalschulung, Coaching, Teamcoaching, Persönlichkeitscoaching, Workshops
  • Management Coaching, Videotraining
  • Gesundheitscoaching (z.B. Work-Life-Balance, Stressbewältigung, Entspannungstechniken)
  • Mediation, Wirtschaftsmediation, Moderation, Workshop Moderation

Beispiele für versicherte Risiken als Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa):

Unterstützung und Beratung des Auftraggebers zu den Themen Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, insbesondere

  • Unterstützung und Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Unterstützung und Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Unterstützung und Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • Unterstützung und Beratung bei der Erprobung und Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen, um festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mitzuteilen
  • Erarbeitung von Vorschlägen für Maßnahmen zur Beseitigung von erkannten Mängeln
  • Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen Mitarbeiter bei der Arbeit ausgesetzt sind
  • Beratende Funktion bei der Organisation von Brandschutz, Evakuierungsmaßnahmen und Erster Hilfe
  • Mitwirkung bei der Schulung des Sicherheitsbeauftragten

Beispiele für versicherte Risiken als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo):

Der Koordinator hat nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) im Wesentlichen Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Der Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen; zum Beispiel:

  • Koordinierung der SiGe-Belange zwischen den Beteiligten
  • Mitwirkung bei der Abstimmung und Information mit beteiligten Behörden und Institutionen, wie Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt etc.
  • Analyse der Entwurfs- und Ausführungsplanung in Bezug auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte
  • Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf die Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen
  • Ausarbeitung des SiGe-Planes auf Grundlage der vorgenommenen Analysen
  • Ausarbeitung der Baustellenverordnung
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen
  • Überprüfung der Umsetzung des SiGe-Plans und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
  • Beratung hinsichtlich der Terminplanung bei der Festlegung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen der SiGe-Koordination
  • Mitwirkung bei der Vergabe von Aufträgen, insbesondere Prüfen von Angeboten auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit angebotener Leistungen im Zusammenhang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutz
  • Laufende Überprüfung des SiGe-Planes und erforderliche Veranlassung von Änderungen / Ergänzungen, nötigenfalls Fortschreibung sowie Bekanntmachung aktualisierter SiGe-Pläne
  • Koordinierung der Gewerke / Auftragnehmer zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen
  • Durchführung von Baustellenbegehungen in angemessenen, zeitlichen Abständen

Beispiele für versicherte Risiken als Externer Beauftragter für Umweltschutz und Abfallentsorgung in den Bereichen:

  • Beratung in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf allen Gebieten des betrieblichen Umweltschutzes
  • Unterstützung bei der Organisation der Abfallentsorgung (rechtzeitige Entleerung der Abfallbehälter am Betriebsstandort, Dokumentation der Abfallnachweise, Controlling der Entsorgungskosten etc.)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten
  • Schulung der Mitarbeiter in Fragen der Abfallentsorgung
  • Controlling anlagenbezogener Umweltkennzahlen
  • Beratung zur Anlieferung und Lagerung von Betriebsstoffen
  • Schulung der Mitarbeiter für Notfälle / Leckagefälle
  • Durchführung von Umwelt-Audits und Unterstützung des Auftraggebers bei Umwelt-Zertifizierungen

Beispiele für versicherte Risiken als Externer Datenschutzbeauftragter in den Bereichen:

  • Beratung und Betreuung der Geschäftsführung eines Unternehmens in Datenschutzfragen
  • Überwachung der Datenverarbeitung und von Datenverarbeitungsprogrammen
  • Durchführen von Vorabkontrollen und Audits
  • Einweisung und Schulung von datenverarbeitendem Personal
  • Mitwirkung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation
  • Einrichten und Führen öffentlicher Verfahrensverzeichnisse
  • Beratung in allen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz
  • Bearbeitung von Auskunftsersuchen von Betroffenen
  • Unterstützung bei der datenschutzgerechten Ausgestaltung von Verträgen bei externer Auftragsdatenverarbeitung
  • Unterstützung bei der Gestaltung von datenschutzkonformen Formularen und Verträgen
Die in den Beispielen aufgeführten Risiken werden insbesondere durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, welche fester Bestandteil der Berufshaftpflicht für Unternehmensberater ist.

Durch die exklusiven Leistungserweiterungen in den Besonderen Bedingungen von exali sind auch überschneidende Tätigkeiten im IT- und Telekommunikationsbereich sowie als Werbe- und Grafikagentur versichert.

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3. Welche Einschränkungen (Ausschlüsse) gibt es in der Berater-Versicherung?

Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei der «Consulting-Haftpflicht» gewisse Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen, sowohl in der Vermögensschadenhaftpflicht als auch in der Betriebshaftpflichtversicherung.

Durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind unter anderem nicht versichert:

  • Ansprüche wegen der Begutachtung des Wertes von Unternehmen oder Unternehmensteilen
    Hinweis: Kann über den optionalen Zusatzbaustein „M&A“ mitversichert werden.
  • Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände
    Hinweis: Kann über die optionale D&O (Managerhaftpflicht) mitversichert werden.
  • Ansprüche aus Prospekthaftung
  • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Insolvenzverwalter
  • Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Auftraggebers
  • Ansprüche aus individuell mit dem Kunden / Auftraggeber vereinbarten Vertragsstrafen, Garantie- oder Erfolgszusagen
  • Ansprüche wegen des Nichteintreffens von Prognosen über Renditen, Erträge, Einsparungen, Kosten, steuerliche Wirkungen, Bauzeiten oder Liefertermine
Versicherungsschutz wird jedoch gewährt für Ansprüche wegen fehlerhafter Berechnungen über Renditen, Erträge und Einsparungen, soweit diese auf der Basis anerkannter betriebswirtschaftlicher Berechnungsmethoden erstellt werden. Dies gilt nicht, soweit die der Berechnung zu Grunde gelegten Annahmen (wirtschaftliche Entwicklungen und Daten) unzutreffend sind.
  • Ansprüche, die sich aus Geldstrafen, Bußen oder Entschädigungen mit Strafcharakter ergeben
Rechtsverbindlich sind die ausformulierten Ausschlüsse der «Consulting-Haftpflicht» VSH-Bedingungen sowie der Besonderen Bedingungen:

Consulting-Haftpflicht VSH Bedingungen Hiscox 01-2008
Consulting-Haftpflicht Besondere Bedingungen exali 11-2010

Durch die Betriebshaftpflichtversicherung sind unter anderem nicht versichert:

  • Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung
  • Schäden an fremden beweglichen Sachen wenn diese z.B. gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen sind
  • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur (z.B. Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen)
  • Ansprüche wegen Produktfehlern inkl. Rückruf von Produkten und der damit in Verbindung stehenden Kosten
  • Ansprüche wegen Anlagen des Versicherungsnehmers, die nach dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen
Rechtsverbindlich sind die ausformulierten Ausschlüsse der «Consulting-Haftpflicht» BHV-Bedingungen sowie der Besonderen Bedingungen:

Consulting Haftpflicht BHV Bedingungen Hiscox 11-2008
Consulting Haftpflicht Besondere Bedingungen exali 11-2010

Beispiel für eine Leistungsbeschränkung:

Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.

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4. Sind weitere Niederlassungen im In- und Ausland mitversichert?

Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Zweigstellen im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums sind ohne namentliche Nennung versichert.

Die Mitversicherung von Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Zweigstellen in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftraums muss gesondert vereinbart werden. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.

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5. Sind Vorumsätze bzw. alte Aufträge mitversichert?

Sie können den Online-Antrag maximal einen Monat in die Vergangenheit stellen und somit ein kürzlich begonnenes Projekt versichern, wenn noch kein Schaden eingetreten ist.
Eine Vorversicherung, die über einen Monat hinaus geht, bedarf der besonderen Vereinbarung. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.

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6. Sind auch Eigenschäden durch die «Consulting-Haftpflicht» versichert?

Im Rahmen der Consulting-Haftpflicht VSH-Bedingungen 01-2008 sind folgende Eigenschäden beitragsfrei mitversichert:

Unredlichkeit (Untreue, Unterschlagung, Betrug) Ihrer eigenen Mitarbeiter (angestellte und freie Mitarbeiter) in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit.
Die Versicherungssumme beträgt 100.000,00 € je Schadenfall.
Beispiel: Ihr Mitarbeiter verwendet die Firmenkreditkarte für private Zwecke oder bedient sich an der Firmenkasse.

Zerstörung der eigenen Webseite/Homepage durch unbefugte Dritte (z.B. Hackerangriff). Geleistet wird für die Wiederherstellung der Webseite.

Die Versicherungssumme beträgt 100.000,00 € je Schadenfall.

Der Rücktritt des Auftraggebers vom Beratungsvertrag / Projekt auf Werkvertragsbasis kann über einen optionalen Versicherungsbaustein abgedeckt werden (siehe Punkt 7).

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7. Was ist über den optionalen Baustein Rücktritt vom Auftrag / Projekt versichert?

Durch die optionale Leistungserweiterung «Rücktritt vom Auftrag / Projekt» können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihres Kunden / Auftraggebers von einem laufenden Beratungsauftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.

Personal- und Sachkosten versichert

Der Versicherer ersetzt nach Ziff. III, 1 der Besonderen Bedingungen zur «Consulting-Haftpflicht» Ihre vergeblichen Aufwendungen (Personal- und Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch Sie beruht.

Der Zusatzbaustein versichert:

  • Ihre vergeblichen Aufwendungen (Honorare und entstandene Kosten)
  • Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern
  • „Passiver Rechtsschutz“: Der Versicherer klärt auf seine Kosten, ob der Rücktritt Ihres Auftraggebers gerechtfertigt war.

Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Aufträge / Projekte des Versicherungsnehmers, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieser Leistungserweiterung abgeschlossen wurden.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Versichert sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 100.000,00 € pro Schadenfall. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung von 100,00 € je Schadenfall.

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8. Was ist über den optionalen D&O Baustein versichert?

Die optionale D&O Versicherung (auch Manager Haftpflicht genannt) ist ein Zusatzbaustein zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für Interim Manager (Manager auf Zeit), wenn sie nicht nur als Berater, sondern auch als Organ eines Unternehmens (z.B. Geschäftsführer oder Vorstand) tätig sind.

Ein Interim Manager in Organfunktion haftet z.B. nach § 93 Abs. 2 AktG und § 43 Abs. 2 GmbHG auch gesellschaftsrechtlich, d.h. für Schadenersatzansprüche, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Mitglied des Managements resultieren. In Kombination mit der «Consulting-Haftpflicht» bietet die D&O Versicherung vollumfänglichen Schutz vor Ansprüchen aus Beraterverträgen sowie vor gesellschaftsrechtlichen Schadensersatzansprüchen.

Per Definition ist ein Manager auf Zeit (Interim Manager) in Organfunktion ein zeitlich befristeter und i.d.R. auf Honorarbasis tätiger Geschäftsführer oder Vorstand mit klar definierten Führungsaufgaben. Er zeichnet für die ihm übertragenen Führungsaufgaben verantwortlich, indem ihm entsprechende Vollmachten (wie z.B. Prokura) erteilt werden.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Die Versicherungssumme für den D&O Baustein beträgt 100.000,00 € je Versicherungsfall. Die Selbstbeteiligung beläuft sich auf 100,00 € je Versicherungsfall.

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9. Was ist über die optionale Leistungserweiterung M&A versichert?

Die optionale Zusatzbaustein M&A erweitert die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Unternehmensberater um den Tätigkeitsbereich Mergers & Acquisitions. Im Online-Tarif können diese Tätigkeiten über die Leistungserweiterung mitversichert werden, wenn der Umsatzanteil nicht mehr als 250.000,00 € im Jahr beträgt. Bei einem höheren Umsatzanteil wird der Zusatzbeitrag individuell kalkuliert.

Unter M&A versteht der Versicherer die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei

  • Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen,
  • der Unternehmensnachfolge,
  • der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung.

In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen (inklusive Due Diligence Verfahren).

Versicherungssummen und Selbstbeteiligung

Die Versicherungssumme für den Bereich M&A entspricht der gewählten Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht (zwischen 250.000,00 € und 2.000.000,00 €) und ist 2-fach maximiert.

Die Selbstbeteiligung beträgt 100,00 € je Versicherungsfall.

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10. Gibt es Vorteile für Existenzgründer bzw. Startup-Unternehmen?

Ja, als Existenzgründer oder Startup-Unternehmen erhalten Sie in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 40 % auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. 

Definition Existenzgründer und Startup-Unternehmen:

  • Beratungsunternehmen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt
  • Selbständige und Freiberufler, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurück liegt

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11. Welche Vorteile ergeben sich durch die Tarifauswahl und den individuellen Bausteinrechner?

Sie können Ihren Versicherungsschutz mit unserer Tarifauswahl oder dem individuellen Bausteinrechner zusammenstellen.

In der Tarifauswahl stehen Ihnen drei Tarife mit unterschiedlich hohen Versicherungssummen für Vermögensschäden (250.000,00 € bis 1.000.000,00 €) sowie drei optionale Leistungserweiterungen zur Verfügung.

Mit dem Bausteinrechner können Sie den Versicherungsumfang noch spezieller auf Ihre Situation anpassen. Hier stehen Ihnen vier Versicherungssummenvarianten für Vermögensschäden (250.000,00 € bis 2.000.000,00 €), drei Varianten für Personen- und Sachschäden (pauschal 2.000.000,00 € bis 5.000,000,00 €) sowie drei optionale Leistungserweiterungen zur Verfügung. Den Bausteinrechner finden Sie als Link im Online-Antrag.

Mit der Tarifauswahl und dem Bausteinrechner haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz äußerst individuell auf Ihr Beratungsmodell und die daraus resultierenden Anforderungen anzupassen. Gleichzeitig zahlen Sie keinen Beitrag für Leistungen, die Sie derzeit nicht benötigen.

Wenn sich Ihre Anforderungen ändern, können Sie jederzeit im Kundenbereich «Mein exali» ein Upgrade Ihres Vertrages vornehmen.

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12. Welche Regelung zur Selbstbeteiligung gibt es bei der «Consulting-Haftpflicht»?

Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung 100,00 € je Schadenfall. Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.

Bei Einschluss des optionalen Bausteins «Rücktritt vom Auftrag / Projekt» beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 %, mindestens jedoch 100,00 € je Schadensfall.

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13. Gilt mein Consulting-Haftpflicht Vertrag auch bei der Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH oder andere Gesellschaftsform?

Die Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH, Limited oder andere Rechtsform ist völlig unproblematisch und vor allem ohne Mehrbeitrag möglich. Bei einer Umfirmierung wird versicherungstechnisch lediglich der im Versicherungsschein (Police) genannte Versicherungsnehmer geändert. Man spricht dabei vom „Versicherungsnehmer-Wechsel“. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und ggf. die neue Bankverbindung per Mail mitteilen oder die Änderung im SSL-geschützten Kundenbereich «Mein exali» selbst vornehmen.

Automatisch sind alle Geschäftsführer, Gesellschafter und Mitarbeiter (angestellt oder freiberuflich) der neuen Firma beitragsfrei mitversichert. Eingeschlossen sind ebenfalls Volontäre und Praktikanten.
Versicherungsschutz besteht auch für die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer.

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14. Welche Personen sind bei einer Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG versichert?

Die «Consulting-Haftpflicht» versichert bei Gesellschaften nach PartGG, wie auch bei einer GbR, sämtliche Personen der (Partnerschafts-)Gesellschaft. Mitversichert sind ebenfalls weitere Mitarbeiter (angestellt oder freiberuflich) sowie Volontäre und Praktikanten der Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG.

Versicherungsschutz besteht auch für die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer.

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15. Besteht Versicherungsschutz, wenn ich zusätzlich zur Tätigkeit in meiner eigenen GmbH noch als freiberuflicher bzw. selbständiger Consultant arbeite?

Unter der Voraussetzung, dass Sie Gesellschafter und Geschäftsführer bei der GmbH sind, können wir ebenfalls Ihre Tätigkeiten als freiberuflicher bzw. selbständiger Berater über Ihre Einzelfirma außerhalb der GmbH mitversichern. Dies wird über eine Nebenabrede unter den «Besonderen Deckungsvereinbarungen» im Versicherungsschein dokumentiert. Bei der Jahresmeldung ist der Umsatz der Einzelfirma dem Umsatz der GmbH zuzurechnen und mit anzugeben.

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16. Habe ich Versicherungsschutz auch nach Kündigung meines Vertrages (Nachhaftung)?

Ja, Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer bis zu fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (Nachhaftungsfrist). Die Tätigkeit oder Dienstleistung, die zu dem gemeldeten Schaden führte (Verstoß), muss jedoch vor dem Ablauf des Versicherungsvertrages erbracht worden sein.

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17. In welchen Ländern besteht durch den Vertrag Versicherungsschutz?

17.1 Vermögensschaden-Haftpflicht (VSH Baustein)

Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, die vor Gerichten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), des EWR oder der Schweiz geltend gemacht werden und auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.

17.2 Bürohaftpflicht & Betriebshaftpflicht (BHV Baustein)

Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, die vor Gerichten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des EWR oder der Schweiz geltend gemacht werden und auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.

Für Ansprüche in Verbindung mit der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen besteht weltweiter Versicherungsschutz.

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18. Wer ist der Versicherer HISCOX?

Die Online-Tarife der «Consulting-Haftpflicht» haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Versicherer Hiscox entwickelt. Die Hiscox besitzt als internationaler Spezialversicherer mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Absicherung von IT- und Medienrisiken sowie Unternehmensberatern bzw. Consultingunternehmen.

Sonderkonzept über Hiscox

In der Absicherung von IT-Risiken haben wir mit der Hiscox seit 2003 sehr gute Erfahrung gemacht. Seit Anfang 2009 versichern wir auch Berater und Beratungsunternehmen mit einem besonderen Versicherungskonzept über die Hiscox. Die Online-Tarife wurden Anfang 2011 noch einmal deutlich verbessert. Das Know-how und der Service in der Schadenabwicklung sind hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen im angelsächsischen Markt sowie an der Fokussierung auf die Sparten Technologie, Medien und Consulting. Daher war die Hiscox für uns auch die erste Wahl für das Sonderkonzept der «Consuling-Haftpflicht».

Background der Hiscox

Die Hiscox AG ist die deutsche Niederlassung der Hiscox Insurance Company Ltd. (Versicherungsgesellschaft nach europäischem Recht). Jeder Versicherungskunde erhält damit einen deutschen Versicherungsvertrag nach deutschem Recht. Die Hiscox plc, zu der auch das Hiscox Syndicate 33 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 1,43 Mrd. £ (Stand 2009).

Referenzen zur Hiscox

Hiscox weist 15 Jahre Spezialistenerfahrung im IT- und Consultingbereich auf und ist der Versicherer von

  • 5 der 12 weltweit größten Medienunternehmen (Gemäß FT’s Global 500, 2008)
  • 2 der 5 größten Softwareunternehmen
  • 4 der größten Telekommunikationsunternehmen in den USA
  • mehr als 60 TMT-Unternehmen* mit einem Umsatz von über 1 Mrd. €
  • über 100.000 KMU´s** in Europa

Zudem verfügt die Hiscox über 60 Underwriter (Spartenspezialisten) in 25 Büros weltweit sowie 14 Schadenexperten in 5 Ländern, die eng mit spezialisierten Anwälten und Experten zusammenarbeiten.

* TMT = Technologie, Medien, Telekommunikation
** KMU = Klein- und Mittelständische Unternehmen sowie Freelancer

Rating der Hiscox (Stand 2009)

Internationale Ratingagenturen wie z.B. Standard & Poor's und A.M. Best bescheinigen der Hiscox ein solides Wirtschaften und haben das langfristige Rating nochmals nach oben gesetzt. Damit gehört die Hiscox zu einem der wenigen Versicherer, deren Rating in Zeiten der Finanzkrisen herauf gestuft wurde.

  • A.M. Best-Rating A (Excellent)
  • Standard and Poors A (Strong)
  • Fitch A (Strong)

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