III. FAQ zur Abwicklung der Consulting-Haftpflicht

  1. Wie erhalte ich ein verbindliches Angebot zur «Consulting-Haftpflicht»?
  2. Bekomme ich bei einem Abschluss auf der Webseite auch eine Beratung?
  3. Bieten Sie auch Beratungstermine vor Ort an?
  4. Wie erfolgt die Antragstellung auf Ihrem Versicherungsportal exali?
  5. Ist die Antragstellung auch mit einem Jahresnettoumsatz von über 1.000.000,00 € möglich?
  6. Was ist bei der Antragstellung zu beachten (Obliegenheiten)?
  7. Was ist die Folge, wenn ich eine Frage im Online-Antrag mit «ja» beantworte?
  8. In welcher Form erhalte ich die Online-Police (Versicherungsschein)?
  9. Wann beginnt der Versicherungsschutz?
  10. Gibt es ein Widerrufsrecht zum Antrag / Vertrag?
  11. Welche Personen und Firmen können den Online-Antrag stellen?
  12. Gibt es einen Vorteil, wenn ich als einheitliche Hauptfälligkeit im Vertrag den 01.01. eines jeden Jahres wähle?
  13. Warum beträgt die Vertragslaufzeit bei der Wahl der einheitlichen Hauptfälligkeit 01.01. i.d.R. mehr als 12 Monate?
  14. Wie erfolgt die Beitragszahlung?
  15. Ist es möglich den Vertrag auch per Rechnung zu bezahlen?
  16. Wann wird der Beitrag meiner Versicherung abgebucht?
  17. Kann ich den Beitrag auch in monatlichen oder vierteljährlichen Raten bezahlen?

1. Wie erhalte ich ein verbindliches Angebot zur «Consulting-Haftpflicht»?

Die auf der Webseite dargestellten Online-Konditionen stellen unser verbindliches Angebot dar und sind bis zu den in der Tarifauswahl bzw. dem individuellen Bausteinrechner angegebenen Jahresnettoumsätzen (maximal 1.000.000,00 €) gültig. Die Konditionen finden Sie in der Tarifauswahl.

Mit unserer Tarifauswahl und dem Bausteinrechner können Sie interaktiv ein individuelles Angebot nach Ihren Vorgaben erstellen. Das Angebot mit dem von Ihnen ermittelten Jahresbeitrag können Sie anschließend direkt über den Button «Online Antrag stellen» beantragen. Sie erhalten sofortigen Versicherungsschutz, wenn Sie alle Fragen im Online-Antrag «verneinen» können.

Sollten Sie eine oder mehrere Fragen im Antrag mit «ja» beantworten, müssen wir vor der Bestätigung des Versicherungsschutzes diese(n) offenen Punkt(e) mit dem Versicherer abklären.

Bei Fragen zur Angebotserstellung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wählen Sie unsere Hotline (+49 (0) 1802 392540, 6 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen; 9:00 Uhr - 18:00 Uhr).

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2. Bekomme ich bei einem Abschluss auf der Webseite auch eine Beratung?

Selbstverständlich, das Internet ist für uns „nur“ Mittel zum Zweck und vereinfacht unsere Prozesse z.B. bei der Antragstellung. Dadurch haben wir die Zeit, uns auf das wirklich Wichtige unserer Arbeit zu konzentrieren: Die qualifizierte und persönliche Beratung und die Unterstützung bei der Schadenabwicklung. Gerne führen wir Sie auch per Telefon durch den Online-Antrag und beantworten Ihnen dabei alle auftretenden Fragen.

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3. Bieten Sie auch Beratungstermine vor Ort an?

In der Regel nicht. Wir sehen uns als Spezialisten und nicht als Generalisten. Daher ist ein flächendeckender Außendienst für uns nicht sinnvoll. Sie erhalten jedoch jederzeit eine ausführliche und fachlich qualifizierte Beratung durch unsere Versicherungsexperten per Telefon oder per Mail. Bei uns landen Sie nicht in einem anonymen Callcenter!

Durch den Verzicht auf einen zeit- und kostenintensiven überregional tätigen Außendienst haben unsere Versicherungsexperten die Möglichkeit, intensiv zu recherchieren und die am Markt verfügbaren Berufshaftpflichtversicherungen für Sie zu vergleichen.

Das wiederum hat ganz konkrete Vorteile für die Nutzer von exali.de: Weil wir wissen, wo es hakt und was gefordert wird, was schließlich sinnvoll und was gefährlich ist, sind wir in der Lage, für unsere selbstständigen bzw. freiberuflichen Kunden aus IT, Media und Consulting die genau passende Berufshaftpflichtversicherung zu entwickeln und anzubieten.

Darauf verwenden wir viel Energie und unser ganzes Know-how, was letztlich eine besondere Stärke ist: Bei den Produkten und bei der Beratung vertrauen mittlerweile ca. 2.000 Kunden auf unser Urteil.

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4. Wie erfolgt die Antragstellung auf Ihrem Versicherungsportal exali?

Die Antragstellung erfolgt online in 4 Schritten.

Schritt 1: Auswahl des gewünschten Tarifes und der Leistungserweiterungen

Sie erstellen mit der Tarifauswahl oder dem Baustein-Rechner Ihr individuelles Angebot.

Schritt 2: Beantworten der Antragsfragen

Sie beantworten maximal 7 einfache Fragen mit «ja» und «nein».

Können Sie alle Fragen «verneinen», erfolgt die Online-Policierung in Echtzeit. Sollten Sie eine oder mehrere Fragen mit «ja» beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) mit Ihnen klären, i.d.R. innerhalb von 48 Stunden. Nach der individuellen Abklärung erfolgt dann die Online-Policierung.

Schritt 3: Ergänzen der persönlichen Daten

Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten, vergeben sich ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich «Mein exali» und senden den Antrag ab.

Schritt 4: Vertrag aktivieren und Download der Police

Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie die Police und alle weiteren Informationen im Kundenbereich «Mein exali» einsehen und downloaden.

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5. Ist die Antragstellung auch mit einem Jahresnettoumsatz von über 1.000.000,00 € möglich?

Ja, in diesem Fall sind jedoch die auf der exali Webseite dargestellten Mindestbeiträge nicht gültig. Wir erstellen Ihnen daher auf Basis eines Risikofragebogens - den Sie ebenfalls online mit dem Antragssystem als PDF erstellen können - ein individuelles Angebot (i.d.R. innerhalb von 48 Stunden). Dabei müssen Sie die Felder mit den Angaben zur Bankverbindung nicht ausfüllen (keine Pflichtfelder). Anschließend erhalten Sie einen vorbereiteten, kurzen PDF-Fragebogen per E-Mail zugesendet. Bitte ergänzen Sie den Fragebogen noch entsprechend und mailen oder faxen Sie uns diesen bitte wieder zurück.

Verwenden Sie zur Erstellung des Risikofragebogens bitte wie beschrieben den Online-Antrag und geben Sie bei der Frage zum Jahresumsatz «über 1.000.000,00 €» an. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie dieses Angebot schriftlich annehmen.

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6. Was ist bei der Antragstellung zu beachten (Obliegenheiten)?

6.1 Rechte und Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss

Zu einer angemessenen Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz § 19VVG und die Versicherungsbedingungen legen daher fest, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.

6.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Rechte und Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss

Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sein und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.

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7. Was ist die Folge, wenn ich eine Frage im Online-Antrag mit «ja» beantworte?

Sollten Sie eine oder mehrere Fragen im Antrag mit «ja» beantworten, müssen wir vor der Bestätigung des Versicherungsschutzes den/die offenen Punkt/e mit dem Versicherer abklären. Dies kann unter besonderen Umständen zu einem Beitragszuschlag oder sogar zu einer Ablehnung des Antrages führen. In der Regel klären wir die offenen Punkte innerhalb von 48 Stunden.

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8. In welcher Form erhalte ich die Online-Police (Versicherungsschein)?

Der Versicherungsschein wird von exali online erstellt und in Ihrem SSL-geschützten Kundenbereich «Mein exali» als Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich «Mein exali» sind ebenfalls die erste signierte Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt. Im Kundenbereich «Mein exali» können Sie darüber hinaus in Zukunft Ihre Stammdaten einfach und unkompliziert verwalten.

Im Servicebereich stehen Ihnen zudem folgende Services zur Verfügung:

  • Versicherungsbestätigung in deutscher oder englischer Sprache erstellen
  • Mit der Upgrade-Funktion den Versicherungsschutz jederzeit anpassen
  • Consulting-Haftpflicht-Siegel einbinden und Profilseite pflegen

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9. Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz, d.h. ab 12:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat oder ein Datum, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt, wählen.

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10. Gibt es ein Widerrufsrecht zum Antrag / Vertrag?

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein (Police), die Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes als PDF auf der exali-Webseite zur Verfügung gestellt wurden und Sie diese Belehrung in Textform im Antrag zur Kenntnis erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann sowohl an exali als auch direkt an die Hiscox AG, Arnulfstraße 31, 80636 München, gerichtet werden. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: +49 (0) 89 54 58 01-199.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstattet der Versicherer unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.

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11. Welche Personen und Firmen können den Online-Antrag stellen?

  • Prinzipiell kann jeder freiberufliche oder selbständige Berater / Consultant sowie jedes Consulting-Unternehmen den Antrag stellen.
  • Die Rechtsform (z.B. Einzelfirma, GbR, Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG, GmbH, UG, GmbH & Co KG, Ltd., AG etc.) spielt dabei keine Rolle.
  • Der Wohn- oder Betriebssitz des Antragsstellers muss jedoch in Deutschland oder Österreich sein. Ebenfalls ist eine Bankverbindung in Deutschland oder Österreich notwendig.

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12. Gibt es einen Vorteil, wenn ich als einheitliche Hauptfälligkeit im Vertrag den 01.01. eines jeden Jahres wähle?

Wenn Sie die einheitliche Hauptfälligkeit im Online-Antrag auswählen, so hat dies zur Folge, dass

  1. die Rechnung für den Versicherungsbeitrag dem Geschäftsjahr entspricht (wenn Ihr Geschäftsjahr = Kalenderjahr). Dadurch haben Sie in der Buchhaltung keine Abgrenzungsprobleme (insbesondere bei Kapitalgesellschaften).
  2. Sie als Erstbeitrag nur einen anteiligen «Rumpfbeitrag» zahlen, wenn Sie den Vertrag im laufenden Jahr beginnen, also vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01. Januar des Folgejahres.
  3. Existenzgründer und Startup-Unternehmen nur eingeschränkt von dem Existenzgründer-Rabatt profitieren, da dieser nur in den ersten 2 Versicherungsjahren gewährt wird, also vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01. Januar des übernächsten Jahres anstatt für volle 24 Monate.

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13. Warum beträgt die Vertragslaufzeit bei der Wahl der einheitlichen Hauptfälligkeit 01.01. i.d.R. mehr als 12 Monate?

Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt generell 12 Monate. Beginnt Ihre Versicherung während des Jahres, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich der neu abgeschlossene Vertrag bis zur Hauptfälligkeit des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.

Beispiel:

  1. Antragstellung und Beginn der Police: 16.08.2010
  2. Hauptfälligkeit 01.01., dadurch wird nicht nur der Zeitpunkt der regelmäßigen Beitragsfälligkeit, sondern auch der Zeitpunkt des Vertragsablaufs festgelegt.
  3. Der Zeitraum vom Vertragsbeginn (16.08.2010) bis zur ersten Hauptfälligkeit (01.01.2011) wird hier als «Rumpfjahr» bezeichnet.
  4. Ablauf bzw. Ende der Versicherung ist der 01.01.2012, d.h. die Vertragslaufzeit beträgt 16 Monate und 2 Wochen. Da das «Rumpfjahr» 2010 mit lediglich 4 Monaten und 2 Wochen die Mindestvertragslaufzeit (= 12 Monate) unterschreitet, ergibt sich als Vertragsablauf der 01.01.2012.
  5. Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres (01.01.2012). Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert dieser sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.

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14. Wie erfolgt die Beitragszahlung?

Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte «materielle» Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen. Je nachdem, ob Sie im Antrag die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (als Standard im Antrag vorbelegt) oder abweichend die einheitliche Hauptfälligkeit (01.01. eines Jahres) im Antrag auswählen, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen «Rumpfbeitrag», vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres.

Besonderheit

Wählen Sie die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (wie als Standard im Antrag vorbelegt) und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, ist der erste Rumpfmonat beitragsfrei versichert.

Zwei Beispiele mit Versicherungsbeginn 15.04.2010

  1. Hauptfälligkeit in 12 Monaten (im Antrag als Standard vorbelegt)
    Erster Rumpfmonat ist beitragsfrei versichert ⇒ Erstbeitrag für 01.05.2010 bis 01.05.2011
  2. Abweichend einheitliche Hauptfälligkeit im Antrag gewählt
    Erste Hauptfälligkeit ist der 01.01.2012 ⇒ Erster Beitrag für 15.04.2010 bis 01.01.2011

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15. Ist es möglich den Vertrag auch per Rechnung zu bezahlen?

Nein. Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir bei der Online-Policierung den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte «materielle» Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.

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16. Wann wird der Beitrag meiner Versicherung abgebucht?

Erstbeitrag

Der Versicherer führt einmal in der Woche Lastschriften aus. Je nach dem, wann Sie den Antrag stellen, fällt Ihr Vertrag in den «Einzugsdurchlauf» in der gleichen oder der darauf folgenden Woche. Richten Sie sich daher darauf ein, dass der Erstbeitrag innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Antragstellung von dem angegebenen Konto abgebucht wird. Wenn Sie bei Antragstellung einen Vertragsbeginn in der Zukunft gewählt haben, so erfolgt die Lastschrift innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Versicherungsbeginn. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung des Kontos.

Folgebeitrag

Der Folgebeitrag wird ebenfalls innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Hauptfälligkeit abgebucht. Beispiel: Hauptfälligkeit 01.01.2011 ⇒ Der Beitrag wird innerhalb der ersten beiden Januarwochen abgebucht.

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17. Kann ich den Beitrag auch in monatlichen oder vierteljährlichen Raten bezahlen?

Nein, der Versicherer bietet leider nur die jährliche Zahlweise an. Wenn Sie die einheitliche Hauptfälligkeit (01.01.) im Antrag ausgewählt haben, ist für das erste «Rumpfjahr» jedoch nur der anteilige Jahresbeitrag vom jeweiligen Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres zu zahlen. Dies kann vor allem für Existenzgründer von Vorteil sein, die während des Jahres Ihre Tätigkeit aufnehmen.

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