Die auf der Webseite dargestellten Online-Konditionen stellen unser verbindliches Angebot dar und sind bis zu den in der Tarifauswahl bzw. dem individuellen Bausteinrechner angegebenen Jahresnettoumsätzen (maximal 1.000.000,00 €) gültig. Die Konditionen finden Sie in der Tarifauswahl.
Mit unserer Tarifauswahl und dem Bausteinrechner können Sie interaktiv ein individuelles Angebot nach Ihren Vorgaben erstellen. Das Angebot mit dem von Ihnen ermittelten Jahresbeitrag können Sie anschließend direkt über den Button «Online Antrag stellen» beantragen. Sie erhalten sofortigen Versicherungsschutz, wenn Sie alle Fragen im Online-Antrag «verneinen» können.
Sollten Sie eine oder mehrere Fragen im Antrag mit «ja» beantworten, müssen wir vor der Bestätigung des Versicherungsschutzes diese(n) offenen Punkt(e) mit dem Versicherer abklären.
Bei Fragen zur Angebotserstellung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wählen Sie unsere Hotline (+49 (0) 1802 392540, 6 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen; 9:00 Uhr - 18:00 Uhr).
Selbstverständlich, das Internet ist für uns „nur“ Mittel zum Zweck und vereinfacht unsere Prozesse z.B. bei der Antragstellung. Dadurch haben wir die Zeit, uns auf das wirklich Wichtige unserer Arbeit zu konzentrieren: Die qualifizierte und persönliche Beratung und die Unterstützung bei der Schadenabwicklung. Gerne führen wir Sie auch per Telefon durch den Online-Antrag und beantworten Ihnen dabei alle auftretenden Fragen.
In der Regel nicht. Wir sehen uns als Spezialisten und nicht als Generalisten. Daher ist ein flächendeckender Außendienst für uns nicht sinnvoll. Sie erhalten jedoch jederzeit eine ausführliche und fachlich qualifizierte Beratung durch unsere Versicherungsexperten per Telefon oder per Mail. Bei uns landen Sie nicht in einem anonymen Callcenter!
Durch den Verzicht auf einen zeit- und kostenintensiven überregional tätigen Außendienst haben unsere Versicherungsexperten die Möglichkeit, intensiv zu recherchieren und die am Markt verfügbaren Berufshaftpflichtversicherungen für Sie zu vergleichen.
Das wiederum hat ganz konkrete Vorteile für die Nutzer von exali.de: Weil wir wissen, wo es hakt und was gefordert wird, was schließlich sinnvoll und was gefährlich ist, sind wir in der Lage, für unsere selbstständigen bzw. freiberuflichen Kunden aus IT, Media und Consulting die genau passende Berufshaftpflichtversicherung zu entwickeln und anzubieten.
Darauf verwenden wir viel Energie und unser ganzes Know-how, was letztlich eine besondere Stärke ist: Bei den Produkten und bei der Beratung vertrauen mittlerweile ca. 2.000 Kunden auf unser Urteil.
Die Antragstellung erfolgt online in 4 Schritten.
Sie erstellen mit der Tarifauswahl oder dem Baustein-Rechner Ihr individuelles Angebot.
Sie beantworten maximal 7 einfache Fragen mit «ja» und «nein».
Können Sie alle Fragen «verneinen», erfolgt die Online-Policierung in Echtzeit. Sollten Sie eine oder mehrere Fragen mit «ja» beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) mit Ihnen klären, i.d.R. innerhalb von 48 Stunden. Nach der individuellen Abklärung erfolgt dann die Online-Policierung.
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten, vergeben sich ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich «Mein exali» und senden den Antrag ab.
Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie die Police und alle weiteren Informationen im Kundenbereich «Mein exali» einsehen und downloaden.
Ja, in diesem Fall sind jedoch die auf der exali Webseite dargestellten Mindestbeiträge nicht gültig. Wir erstellen Ihnen daher auf Basis eines Risikofragebogens - den Sie ebenfalls online mit dem Antragssystem als PDF erstellen können - ein individuelles Angebot (i.d.R. innerhalb von 48 Stunden). Dabei müssen Sie die Felder mit den Angaben zur Bankverbindung nicht ausfüllen (keine Pflichtfelder). Anschließend erhalten Sie einen vorbereiteten, kurzen PDF-Fragebogen per E-Mail zugesendet. Bitte ergänzen Sie den Fragebogen noch entsprechend und mailen oder faxen Sie uns diesen bitte wieder zurück.
Zu einer angemessenen Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz § 19VVG und die Versicherungsbedingungen legen daher fest, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.
Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sein und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.
Sollten Sie eine oder mehrere Fragen im Antrag mit «ja» beantworten, müssen wir vor der Bestätigung des Versicherungsschutzes den/die offenen Punkt/e mit dem Versicherer abklären. Dies kann unter besonderen Umständen zu einem Beitragszuschlag oder sogar zu einer Ablehnung des Antrages führen. In der Regel klären wir die offenen Punkte innerhalb von 48 Stunden.
Der Versicherungsschein wird von exali online erstellt und in Ihrem SSL-geschützten Kundenbereich «Mein exali» als Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich «Mein exali» sind ebenfalls die erste signierte Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt. Im Kundenbereich «Mein exali» können Sie darüber hinaus in Zukunft Ihre Stammdaten einfach und unkompliziert verwalten.
Im Servicebereich stehen Ihnen zudem folgende Services zur Verfügung:Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz, d.h. ab 12:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat oder ein Datum, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt, wählen.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein (Police), die Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes als PDF auf der exali-Webseite zur Verfügung gestellt wurden und Sie diese Belehrung in Textform im Antrag zur Kenntnis erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann sowohl an exali als auch direkt an den Versicherer, Hiscox Europe Underwriting Limited Zweigniederlassung für die Bundesrepublik Deutschland, Arnulfstraße 31, 80636 München, gerichtet werden. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: +49 (0) 89 54 58 01-199.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstattet der Versicherer unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Wenn Sie die einheitliche Hauptfälligkeit im Online-Antrag auswählen, so hat dies zur Folge, dass
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt generell 12 Monate. Beginnt Ihre Versicherung während des Jahres, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich der neu abgeschlossene Vertrag bis zur Hauptfälligkeit des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.
Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte «materielle» Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen. Je nachdem, ob Sie im Antrag die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (als Standard im Antrag vorbelegt) oder abweichend die einheitliche Hauptfälligkeit (01.01. eines Jahres) im Antrag auswählen, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen «Rumpfbeitrag», vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres.
Wählen Sie die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (wie als Standard im Antrag vorbelegt) und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, ist der erste Rumpfmonat beitragsfrei versichert.
Nein. Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir bei der Online-Policierung den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte «materielle» Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.
Der Versicherer führt einmal in der Woche Lastschriften aus. Je nach dem, wann Sie den Antrag stellen, fällt Ihr Vertrag in den «Einzugsdurchlauf» in der gleichen oder der darauf folgenden Woche. Richten Sie sich daher darauf ein, dass der Erstbeitrag innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Antragstellung von dem angegebenen Konto abgebucht wird. Wenn Sie bei Antragstellung einen Vertragsbeginn in der Zukunft gewählt haben, so erfolgt die Lastschrift innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Versicherungsbeginn. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung des Kontos.
Der Folgebeitrag wird ebenfalls innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Hauptfälligkeit abgebucht. Beispiel: Hauptfälligkeit 01.01.2011 ⇒ Der Beitrag wird innerhalb der ersten beiden Januarwochen abgebucht.
Nein, der Versicherer bietet leider nur die jährliche Zahlweise an. Wenn Sie die einheitliche Hauptfälligkeit (01.01.) im Antrag ausgewählt haben, ist für das erste «Rumpfjahr» jedoch nur der anteilige Jahresbeitrag vom jeweiligen Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres zu zahlen. Dies kann vor allem für Existenzgründer von Vorteil sein, die während des Jahres Ihre Tätigkeit aufnehmen.
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