Damit die «Consulting-Haftpflicht» flexibel an Ihr Beratungsmodell und die daraus resultierenden Anforderungen angepasst werden kann, gibt es drei optionale Leistungserweiterungen. Diese können bei der Antragstellung, aber auch jederzeit während der Vertragslaufzeit über unsere „Upgrade-Funktion“ im Kundenbereich «Mein exali» mitversichert werden.
(Versicherungssumme 100.000,00 €)
Versichert sind die vergeblichen Beratungshonorare und Sachaufwendungen bei einem berechtigten Rücktritt des Auftraggebers vom laufenden Auftrag auf Werkvertragsbasis.
Hinweis: Bei einem Auftrag auf Werkvertragsbasis (z.B. Erstellung einer Standortanalyse, Ermittlung eines Unternehmenswertes) hat Ihr Auftraggeber bei «Schlechtleistung» die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltene Honorare zurückbezahlt oder auf fällige Beratungshonorare verzichtet werden. In diesen Fällen greift der Baustein «Rücktritt vom Auftrag».
(Versicherungssumme 100.000,00 €)
Dieser Zusatzbaustein versichert für Interim Manger (Manager auf Zeit) Ansprüche aus der so genannten Organhaftung. Zu den Organen zählen z.B. vorübergehende Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes. Man nennt die D&O Versicherung auch die Managerhaftpflichtversicherung.
Hinweis: Als Manager auf Zeit (Interim Manager) mit Organfunktion bezeichnet man einen zeitlich befristeten und i.d.R. auf Honorarbasis tätigen Geschäftsführer oder Vorstand mit Führungsverantwortung. D.h. der Manager auf Zeit berät nicht nur das Management, sondern trifft selbst als Manager Entscheidungen für das Unternehmen. Dadurch entstehen zusätzliche Haftungspotentiale. Ein Interim Manager haftet z.B. nach § 93 Abs. 2 AktG und § 43 Abs. 2 GmbHG auch gesellschaftsrechtlich, d.h. für Schadenersatzansprüche, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Mitglied des Managements resultieren (so genannte Organhaftung).
Durch diesen Zusatzbaustein wird der Versicherungsschutz der «Consulting-Haftpflicht» für Unternehmensberater um den Einsatzbereich Mergers & Acquisitions (kurz M&A) erweitert. Versichert ist die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei
In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.
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