Erweiterung der Haftpflicht bei neuen Tätigkeiten wie M&A oder Interim Management?

Sie fragen - Wir antworten | Dezember 2010

Frage: Es ist für mich gegenwärtig schwierig bei Antragstellung zu sagen, welche Tätigkeiten ich in Zukunft tatsächlich ausüben werde. Was ist z.B., wenn ich als Interim Manager oder im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A) tätig werde?
Sind in solchen Fällen gesonderte Vereinbarungen notwendig, die vorab zu treffen sind? Besteht hier eine Meldepflicht?

Antwort von exali

Bei der «Consulting-Haftpflicht» von exali über den Spezialversicherer Hiscox handelt es sich um eine so genannte „offene Deckung“. Das heißt: Es sind alle Tätigkeiten versichert, die in den Versicherungsbedingungen nicht explizit ausgeschlossen sind.

Eine „offene Deckung“ ist nach unseren Erfahrungen ein sehr wichtiges Leistungskriterium, da die Tätigkeiten und Leistungen eines Unternehmensberaters sehr vielschichtig sind und sich von Auftrag zu Auftrag, von Projekt zu Projekt unterscheiden können. In einer „offenen Deckung“ sind die aktuellen und zukünftigen Tätigkeiten nicht in einem abschließenden Katalog benannt, sondern pauschal versichert. Daher besteht für neue Tätigkeiten auch keine Meldepflicht.

ABER: Die Tätigkeiten im Bereich M&A sind genau so ein definierter Ausschluss im Vermögensschadenbaustein (VSH) der Consulting-Haftpflichtbedingungen (Consulting-Haftpflicht VSH-Bedingungen Hiscox 01-2008).

Ich zitiere:
„II: Risikoausschlüsse
Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:

7. Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs von Sachen, Rechten, Unternehmen, Unternehmensteilen oder Leistungen, insbesondere von Versicherungen und Kapitalanlageprodukten;“
Somit sind diese Tätigkeiten NICHT von der „offenen Deckung“ umfasst

Leistungserweiterung Mergers & Acquisitions (M&A)

Diese Tätigkeiten können Sie jedoch über unsere Leistungserweiterung Mergers & Acquisitions (M&A) mitversichern – entweder als Zusatzbaustein direkt bei der Antragstellung oder über unsere Upgrade-Funktion im Kundenbereich «Mein exali» auch im laufenden Vertrag.

Der entsprechende Zusatz im Versicherungsschein:

„Mergers & Acquisitions: Versicherungsschutz besteht auch für die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei

  • Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen, der Unternehmensnachfolge,
  • der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung.

In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.“

Auch ohne die Leistungserweiterung Mergers & Acquisitions haben wir in den Besonderen Bedingungen geregelt, dass Versicherungsschutz für Ansprüche wegen fehlerhafter Berechnungen über Renditen, Erträge und Einsparungen gewährt wird, soweit diese auf der Basis anerkannter betriebswirtschaftlicher Berechnungsmethoden erstellt werden.

Aktuelle oder zukünftige Tätigkeiten als Interim Manager ohne Organfunktion sind durch unsere Besonderen Bedingungen (Ziffer II. Abs. 1) ebenfalls versichert.

Wenn Sie als Interim Manager mit Organfunktion tätig werden, bieten wir als Leistungserweiterung zur «Consulting-Haftpflicht» ebenfalls eine persönliche D&O Versicherung zur Absicherung der Organhaftung an.

Weiterführende Informationen: Weitere Tarifinformationen zur Haftpflicht für Unternehmensberater

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