Hiscox: Gerichtsstand und zuständige Aufsicht

Anzuwendendes Recht

Auf die Versicherungsverträge der Hiscox – so auch auf die «Consulting-Haftpflicht» – findet deutsches Recht Anwendung (für Antragsteller in Österreich das österreichische Recht).

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer

  • Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für den Versicherer oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden.
  • Wenn der Vertrag online abgeschlossen wurde, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem exali seinen Sitz hat.
  • Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hatten.

Zuständige Aufsicht: Beschwerden können an den Versicherer, dessen Vertragsverwaltung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn) und aufgrund der englischen Muttergesellschaft an die Financial Services Authority (FSA, 25 The North Colonnade, Canary Wharf, GB-London E 14 5HF) gerichtet werden.

09.03.2012
Wer sich bei XING, dem sozialen Netzwerk für berufliche Kontakte, angemeldet ist, hat auch Interesse an Businesskontakten. Sollte man zumindest meinen. Dass die Kontaktaufnahme jedoch auch zur rechtlichen Auseinandersetzung führen kann, diese Erfahrung machte ein freiberuflicher Film...
06.03.2012
Wenn im Frühjahr der Ruf nach München eilt, dann ist auch das exali-Team mit von der Partie: Zum vierten Mal veranstaltete der Spezialversicherer Hiscox kürzlich seinen Haftpflichttag in der bayerischen Hauptstadt. Eine Veranstaltung, bei der sich jedes Jahr zahlreiche Vertreter...
03.02.2012
Warum die eigenen Mandanten nicht in regelmäßigen Newslettern mit aktuellen Infos für Unternehmer versorgen und so die Kundenbindung stärken? – dachte sich ein Consultant. Eigentlich eine gute serviceorientierte Idee, wäre da nicht das Problem mit der Umsetzung ...
 

Zeigen Sie's
Ihren
Auftraggebern!


In der Consulting-Haftpflicht u.a. versicherte Berater:

Unternehmensberater
Managementberater
(Senior-) Consultants
Organisationsberater
Strategieberater
Prozessberater
Logistikberater
Business Analyst
Controller
M&A Berater
Mergers & Acquisitions
Interim Manager
Manager auf Zeit
Projektmanager
Programm Manager
Projektleiter
Produktmanager
Marketing- / PR-Manager
Qualitätsmanager (QM / TQM)
Testmanager, Auditor
Personalberater
Headhunter
Recruiter, E-Recruiter
Personalvermittler
Personaldienstleister
Arbeitnehmerüberlassung
Outsourcing Manager
Marktforscher
Meinungsforscher
Mediator - Moderator
Dozent, Trainer, Coach
Sicherheitsfachkraft
SiFa, FaSi, SiGeKo
Umweltschutzbeauftragter
Abfallbeauftragter
Betriebsbeauftragter
Datenschutzbeauftragter
Betriebsberater

 

© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten