Rücktritt des Auftraggebers vom Werkvertrag

Durch die optionale Leistungserweiterung «Rücktritt vom Auftrag / Projekt» können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihres Kunden / Auftraggebers von einem laufenden Beratungsauftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.

Hintergrund: Bei einem Beratungsauftrag auf Werkvertragsbasis (z.B. Erstellung eines Gutachtens oder einer Analyse, Zertifizierung eines Unternehmens) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug ein bereits erhaltenes Beratungshonorar zurückbezahlt oder auf fällige Honorare verzichtet werden. In diesen Fällen greift der Baustein «Rücktritt vom Auftrag».

Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB: Der Auftragnehmer schuldet ein konkretes Ergebnis, die Schaffung eines Werkes. Dies kann die Herstellung einer Software, aber auch die Erstellung eines Gutachtens (unkörperlicher Werkerfolg) sein.

Personal- und Sachkosten versichert

Der Versicherer ersetzt nach Ziff. III, 1. der Consulting-Haftpflicht-Besondere-Bedingungen-exali-11-2010 Ihre vergeblichen Aufwendungen (Personal- und Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch Sie beruht.

Der Zusatzbaustein versichert:

  • Ihre vergeblichen Aufwendungen (Honorare und entstandene Kosten)
  • Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern
  • „Passiver Rechtsschutz“: Der Versicherer klärt auf seine Kosten, ob der Rücktritt Ihres Auftraggebers gerechtfertigt war.

Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Aufträge / Projekte des Versicherungsnehmers, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieser Leistungserweiterung abgeschlossen wurden.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Versichert sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 100.000,00 € pro Schadenfall. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung von 100,00 €.

Bei einem berechtigten Rücktritt ist nicht nur der Eigenschaden versichert, sondern auch der Schaden, welcher Ihrem Kunden entsteht (Drittschaden). Dieser ist als Haftpflichtschaden durch den Consulting-Haftpflichtvertrag - nicht durch die Erweiterung - versichert.
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In der Consulting-Haftpflicht u.a. versicherte Berater:

Unternehmensberater
Managementberater
(Senior-) Consultants
Organisationsberater
Strategieberater
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Logistikberater
Business Analyst
Controller
M&A Berater
Mergers & Acquisitions
Interim Manager
Manager auf Zeit
Projektmanager
Programm Manager
Projektleiter
Produktmanager
Marketing- / PR-Manager
Qualitätsmanager (QM / TQM)
Testmanager, Auditor
Personalberater
Headhunter
Recruiter, E-Recruiter
Personalvermittler
Personaldienstleister
Arbeitnehmerüberlassung
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Meinungsforscher
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Dozent, Trainer, Coach
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