Durch die optionale Leistungserweiterung „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“ können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihres Kunden / Auftraggebers von einem laufenden Beratungsauftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.
Hintergrund: Bei einem Beratungsauftrag auf Werkvertragsbasis (z.B. Erstellung eines Gutachtens oder einer Analyse, Zertifizierung eines Unternehmens) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug ein bereits erhaltenes Beratungshonorar zurückbezahlt oder auf fällige Honorare verzichtet werden. In diesen Fällen greift der Baustein „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“.
Der Versicherer ersetzt bedingungsgemäß Ihre vergeblichen Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschließlich Ihrer eigenen Honorare) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden vom Werkvertrag, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch Sie beruht.
Hinweis: Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Aufträge / Projekte des Versicherungsnehmers, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieser Leistungserweiterung abgeschlossen wurden.
Für die Leistungserweiterung können Sie in der Tarifauswahl eine Versicherungssumme von 100.000,00 € oder 250.000,00 € pro Schadenfall wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch 100,00 €.
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